Es wird immer die Frage gestellt, was mit dem Gebäude ist. Für das Objekt von FitX wurde ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Dieses ist jedoch durch das zuständige Amtsgericht aufgehoben worden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich das Objekt im ideell geteilten Eigentum verschiedener Eigentümer befindet und Möglichkeiten zum freihändigen Erwerb sämtlicher Eigentumsanteile nicht vorhanden sind, so der Senat mit Drucksache 22-10720
Auf die Frage, ob die Stadt das Grundstück kaufen möchte, antwortet der Senat: „Die Stadt vermag zudem aufgrund haushaltsrechtlicher wie auch vergaberechtlicher Vorgaben keinen über dem Verkehrswert liegenden Wert zahlen.“