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Auch im Jahr 2023 Fälle von Geflügelpest – Wildvogelpopulationen weiter nicht endemisch – Gefahr von Übertragung weiterhin hoch

„Im Jahr 2022 wurden 82 Fälle von Geflügelpest (Hoch Pathogene Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt. Im Jahr 2023 erfolgte der Nachweis bei 24 Tieren (Stand: 24. Januar 2023).

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) äußerte sich dahingehend, dass die Persistenz des HPAI-Virus (H5) bei Wildvögeln darauf hindeuten würde, dass das Virus in Wildvogelpopulationen in Europa endemisch geworden sein könnte; für Deutschland gibt es derzeit keine offizielle Aussage. Das Geflügelpestgeschehen ist nach wie vor dynamisch. Bereits im Sommer 2022 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut eine anhaltende Präsenz des Virus im nordeuropäischen Raum konstatiert. Derzeit werden in Deutschland regelmäßige Infektionen der Geflügelpest insbesondere bei Wildvögeln, aber auch in Geflügelhaltungen gemeldet. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch ein. Vor diesem Hintergrund werden prophylaktische Maßnahmen wie z.B. die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen, um die Gefahr des Eintrags in Haltungen zu minimieren. Im Falle eines Ausbruchs leiten sich unabhängig von der Einordnung als Epidemie oder Endemie die zu ergreifenden Maßnahmen aus den harmonisierten tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften ab und sind durch die zuständigen Veterinärbehörden umzusetzen. “ so der Senat mit Drucksache 22-101675