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Senat ist weiterhin nur Ankündigungsweltmeister beim Klimaschutz – Eigener Gebäudebestand bleibt Problemkind – PV-Anlagen, Sanierungsplan, Dachbegrünung unterirdisch

Die städtischen Gebäude sind aus CDU-Sicht ein wichtiger Hebel im Klimaschutz. Diese energetisch zu sanieren, durch Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung zu ertüchtigen, den Frischwasserverbrauch durch Regen-/Brauchwassernutzung zu senken und durch Dachbegrünung zur Wasserspeicherung umzurüsten, würde die CO2-Emissionen senken und eine Vorbildwirkung entfalten.

Doch der Senat ist bei den städtischen Immobilien auf Blindflug. Der Senat kennt den Energieverbrauch der eigenen Gebäude nicht, geschweige denn die Heizform aller Gebäude. So können Einsparungen nicht monitort und Potenziale ermittelt werden. Nur 2,7 Prozent weisen eine PV-Anlage auf. Keine einzige Anlage ist im Jahr 2022 dazugekommen. Nur 4,2 Prozent weisen eine Dachbegrünung auf. Für lediglich 4,6 Prozent wurde ein Sanierungsplan erstellt bzw. bereits umgesetzt. Bei lediglich 140 von 1.155 Gebäuden wurde die Energieeffizienzklasse ermittelt. Dem zuständigen Finanzsenator, Andreas Dressel, muss man eine Blockadehaltung unterstellen. Der mangelhafte Fortschritt grenzt an Arbeitsverweigerung.

Die Stadt muss als Vorbild vorangehen und darf nicht weiter trödeln. Nur durch die Anfragen der CDU-Fraktion fängt der Senat endlich an den Gesamtverbrauch sowie die Heizformen zu ermitteln. Wir brauchen keinen Senat, der auf Sicht fährt. Wir brauchen einen, der anpackt und die Sachen endlich in die richtigen Bahnen lenkt. Es müssen endlich alle Gebäude geprüft, bewertet und für diese entsprechende Pläne erstellt werden. Nur so kann Hamburg 2040 klimaneutral werden.

Obwohl viel angekündigt wird, darf gefragt werden, wie ernst Rot-Grün die Anpassungen an den Klimawandel nimmt. Angeblich sei man Spitzenreiter beim Klimaschutz und plane die Klimaziele sogar zu verschärfen. Bis 2030 sollen 70 Prozent CO2 gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 eingespart werden. Doch der Senat besteht den Faktencheck nicht: Es liegt immer noch kein CO2-Monitoring vor. Im Dezember 2021 antwortete der Senat noch, dass sich ein entsprechendes Konzept derzeit in der Bearbeitung befindet (Drs. 22/6634, 3). Ein Jahr später gibt der Senat an, im 1. Quartal 2023 entsprechende Maßnahmen vorzulegen. Im Gegensatz zur Aussage aus dem Jahr 2021 gibt man jetzt an, bereits eine Art CO2-Monitoring vorliegen zu haben, offensichtlich war dies ein Jahr vorher noch nicht bekannt. Jedoch muss der Senat hier zugegeben, dass dies noch deutlich verbessert werden muss.

Alle Aussagen sind somit nicht valide. Seit 2015 arbeitet Rot-Grün mit großen Worten an Hamburgs Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Brauchwasserspeicherung, Fotovoltaikanlagen und Dachbegrünung städtischer Gebäude stecken jedoch, nett ausgedrückt, noch in den Kinderschuhen. Der Senat hätte längst mehr erreichen können und müssen. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, muss als Vorbild seine eigenen Hausaufgaben machen.

Fotovoltaikanlagen

Bei öffentlichen Gebäuden wird grundsätzlich, auch über die Anforderungen nach §§ 16, 17 HmbKliSchG hinaus, die Nutzung der Dachflächen für eine Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichtend geprüft (Drs. 22/5665). Jedoch sind von den 1.155 Gebäuden der Stadt Hamburg lediglich 31 mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet (Drs. 22/10089, 4). Das sind 2,7 Prozent des Gesamtbestandes. Die Stadt Berlin ist hier bereits deutlich weiter. 12,5 Prozent der öffentlichen Gebäude weisen dort bereits eine PV-Anlage auf. (https://www.morgenpost.de/berlin/article237204065/CDU-Chef-Wegner-Das-ist-eine-Abgrenzung-zu-den-Gruenen.html)

Dabei müssen wir beachten, dass für Häuslebauer in Hamburg ab 2023 eine Solardachpflicht gilt und bei Dachsanierungen (Erneuerung der Dachhaut) ab 2025. Mit Fotovoltaikanlagen kann die Stadt sogar Geld verdienen. Die Stadt Hamminkeln konnte durch die Verpachtung der Flächen für FV-Anlagen jährlich einen Ertrag durch Pachteinnahmen in Höhe 1.200 Euro generieren und die Stromkosten um über 5.000 Euro reduzieren. Die CDU-Fraktion hat bereits die Installierung von FV-Anlagen auf allen städtischen Gebäuden durch Ausschreibung an Private gefordert (Drs. 22/3875). Dies hat die rot-grüne Koalition unverständlicherweise abgelehnt.

Erst bei 126 von 1.155 öffentlichen Gebäuden wurden Prüfungen hinsichtlich PV-Anlagen durchgeführt (22-10089,5). Es wurden bei 96 stadteigenen Immobilien die Dachfläche von 102.421 m² ermittelt. Zusammen mit den bereits ertüchtigten PV-Anlagen wurden somit erst knapp 14 Prozent aller Gebäude auf PV-Tauglichkeit geprüft. Auch konnte der Senat die PV-Leistung von städtischen Immobilien nicht steigern. Seit 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt beträgt diese 12 Megawatt.

Derzeit liegen für 25 Objekte Planungen vor, die eine PV-Anlage mit einer Gesamtfläche von 8.872 m² in die Sanierung- oder Neubauplanungen mit einbeziehen.

Der Senat hat sich das Ziel gesetzt bis Ende 2023 100.000 m² PV-Flächen auf städtischen Gebäuden zu ertüchtigten. Bis Ende 2022 wird SBH/GMH eine Photovoltaik-Leistung von rund 1 Megawatt Peak (MWp) gebaut haben, dies entspricht in etwa einer Fläche von 5.000 Quadratmetern (22-10089,10).

Fazit: Es zeigt erneut, dass der Senat leider nur Ankündigungs- und nicht Umsetzungsmeister ist. Der Senat verschläft den PV-Ausbau bei den eigenen Immobilien. Der zuständige Finanzsenator Dressel zeigt leider nur auf Bildern seinen Willen für den Klimaschutz einzutreten. Taten lässt er nicht folgen. Die Stadt muss, wie von der CDU lange gefordert, endlich die Dachflächen ausschreiben. Die Firmen, welche die höchste Pacht für die Flächen bieten und am schnellsten umsetzen können, erhalten den Zuschlag. Der freie Markt kann es deutlich schneller als der Senat.

Dachbegrünung

2014 hat die Stadt Hamburg als erste deutsche Großstadt eine Gründachstrategie erstellt. Das Ziel war es, mindestens 70 Prozent sowohl der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden Flachdächer zu begrünen, kalkuliert wurde mit insgesamt 100 Hektar bepflanzter Fläche. Aktuell kalkuliert der Senat nur noch mit einer Potenzialfläche von 6,37 Hektar (22/10003, 20). So haben wir in Hamburg auf 49 von 1.155 städtischen Immobilien eine Dachbegrünung (Drs. 22/10003, 17). Dies entspricht einer Fläche von insgesamt circa 67.003 m².

Es ist eine Begrünung bei 21 Neubaumaßnahmen im Jahr 2023 vorgesehen. Fest geplant sind hier 1.625 m² Begrünung (22/10003,18).

Fazit: Der Umweltsenator weist regelmäßig daraufhin, wie wichtig Dachbegrünung ist. Diese kühlt die Umgebung ab, speichert bei hohem Niederschlag das Wasser und schützt unsere Stadt so vor Überflutungen. Doch bei den eigenen Immobilien kommt der Senat nicht voran. Nur 4,2 Prozent der Immobilien weisen eine Dachbegrünung auf. Es hilft nichts, wenn man als erste deutsche Großstadt eine Gründachstrategie erstellt. Man muss diese auch umsetzen und bei seinen eigenen Immobilien schnellstmöglich als Vorbild vorleben. Auch haben Studien gezeigt, dass die Kombination aus Grünbedachung und PV-Anlagen die beste Wahl ist. Die Grünbedachung kühlt die PV-Anlagen in Spitzenzeiten runter und steigert damit die Leistung der PV-Anlagen.

Brauchwassernutzungsanlagen und Zisternen

Nur 29 städtische Liegenschaften weisen Zisternen auf und lediglich 26 städtische Liegenschaften weisen Brauchwassernutzungsanlagen auf (Drs. 22/10089,2). Hier liegt ein großes Potenzial verborgen, künftig in Zisternen gespeichertes Regenwasser für Toilettenspülungen bei den Behörden zu nutzen. Auch in den Behörden muss der Frischwasserverbrauch zurückgehen! Die Bürgerinnen und Bürger sind schließlich auch stetig zum Wassersparen aufgerufen und müssen erhöhte Wasserpreise in Kauf nehmen. Der Trinkwasserverbrauch der verschiedenen Behörden und öffentlichen Unternehmen wird statistisch nicht erfasst (Drs. 22/3486). Eine entsprechende Erfassung und Statistikführung sind jedoch der erste Schritt, um den Verbrauch zu optimieren und damit zu senken. Ein Konzept zur Erfassung der Trinkwasserverbräuche bei Behörden und öffentlichen Unternehmen sollte voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 vorliegen, jedoch musste der Senat mitteilen, dass der ursprüngliche Ansatz zur Ermittlung nicht umsetzbar sei. Fraglich ist, welche Planungen der Senat nunmehr hierzu betreibt.

Energetische Sanierung der stadteigenen Immobilien

Um die Stadt Hamburg bis 2045 weitgehend klimaneutral zu gestalten, müssen wir mit Energie effizienter umgehen. Neben den privaten Haushalten müssen auch die Stadt und die öffentlichen Unternehmen mit ihrem riesigen Pool an eigenen Gebäuden Einsparungen leisten. Nur so können umweltfreundliches Wohnen und Arbeiten in sparsamen Gebäuden vorangetrieben werden und die Klimaziele erreicht werden. Für die 1.155 Gebäude besteht für 24 ein Sanierungsplan. Die Sanierungen sollen voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre abgeschlossen sein. 30 Gebäude sind bereits energetisch saniert (22/10003;5,6 und 7). Somit weisen erst 2,1 Prozent der unsanierten städtischen Gebäude einen Sanierungsplan auf bzw. 4,7 Prozent sind saniert oder weisen einen Sanierungsplan auf. Für die Sanierungsfahrpläne kann immer noch kein Sanierungsdatum benannt werden (Drs. 22/10003, 13).

Auch sei die Nennung einer Gesamtzahl des CO2-Ausstoßes der im Betrieb befindlichen Heizungsanlagen derzeit nicht möglich, da die Wärme- und Stromverbräuche der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer nicht gesammelt, erfasst und dokumentiert werden. Mit Einführung des EnMS ist derzeit vorgesehen, diese Erfassung ab 2023 möglich zu machen. Die Auswertung der Wärme- und Stromverbräuche soll ab 2023 endlich möglich sein (22-10003, 11). Dann soll der städtische Verbrauch auch monatlich auswertbar sein.

Erst bei rund 500 Gebäuden der 1.155 Gebäude wird eine zentrale, digitale Gebäudeleittechnik genutzt (Drs. 22/8829).

Der Senat hat nicht mal einen Überblick über die Heizform in den eigenen Immobilien. Er kann nur angeben, dass von den 1.155 stadteigenen Gebäuden 533 Gebäude mit Erdgas betrieben, 311 mit Fernwärme, 21 mit Strom (unter anderem Toilettenanlagen) und 78 mit anderen Heizformen (zum Beispiel Erdwärme, Erdöl, Holz/Pellets) werden. Für 212 Gebäude liegen keine Angaben vor beziehungsweise werden die Gebäude nicht beheizt (22/8894). Auch auf eine große Anfrage der CDU-Fraktion, welche dem Senat sechs Wochen für die Beantwortung einräumt, muss dieser zugeben, dass er dies immer noch nicht abschließend ermitteln konnte. (22/10089, 1) Unspezifiziert teilt dieser mit, dass darüber hinaus 21 Gebäude durch Blockheizkraftwerke, sechs Gebäude mittels einer Wärmepumpe, drei Gebäude mit Holz und weitere drei durch Geothermie, beheizt werden (in den obigen Zahlen berücksichtigt).

Bei lediglich 140 von 1.155 Gebäuden wurde überhaupt die Energieeffizienzklasse ermittelt. Bis Ende der Zwanziger-Jahre, so hat es die Bundesregierung im Pariser Klimaabkommen zugesagt, soll der Gebäudestandard in Deutschland durchsaniert sein, kein Gebäude der Energieeffizienzklasse G und H soll mehr stehen. Der Senat fängt jetzt erst damit an.

Fazit: Für lediglich 4,6 Prozent der stadteigenen Immobilien besteht ein Sanierungsplan. Auch ist es nicht verständlich, warum der Senat den eigenen Verbrauch bisher nicht monitort hat. Erst durch die Anfragen der CDU fühlte sich der Senat gezwungen, den eigenen Gesamtverbrauch endlich zu erfassen. Nur durch ein derartiges Monitoring kann sinnvoll geprüft werden, wo die größten Einsparungspotenziale vorhanden sind. Es ist richtig und sinnvoll, dass der Senat endlich der Forderung der CDU nachkommt.