Viele Eltern beschweren sich über die Verkehrssituation bei der Schule Fahrenkrön. Die zuständige Polizei hat bereits vor Ort alle möglichen Maßnahmen umgesetzt und schätzt die Situation wie folgt ein: „Die Grundschule Fahrenkrön liegt in einer Tempo-30-Zone, die Verkehrslage wird von der Polizei als unauffällig bewertet. Zu Schulbeginn und -schluss kommt es jedoch zu Verkehrsbehinderungen durch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen; konkrete Gefahrensituationen sind der Polizei in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Die Gehwege in der Straße Fahrenkrön sind untermaßig, sodass es auf ihnen zu Engstellen kommen kann. Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 36 hat bereits Überwachungsmaßnahmen durchgeführt und festgestellte Verstöße geahndet. Darüber hinaus wurden in der Straße Fahrenkrön in den letzten zwei Jahren zwei Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.“
Positiv ist, dass im Bereich der Kurve angrenzend an das Gewässer der bodennahe Bewuchs abgeplagt wird und der Gehweg durch 50 cm Glensanda-Einbau verbreitert. Die Umsetzung soll zeitnah durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgen.
Ich habe beim Senat nachgefragt, welche Maßnahmen noch angedacht sind und welche bereits ergriffen wurden (22/9931):
„An der Schule Fahrenkrön werden im Schuljahresverlauf vielfältige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule regelhaft durchgeführt. Dazu gehört zunächst die Verkehrserziehung. Gemäß dem Bildungsplan Grundschule erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Aufgabengebiets Verkehrserziehung Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, sich im Straßenverkehr zunehmend selbstständig, sicher und mitverantwortlich zu verhalten. Der Unterricht geht von der Rolle der Kinder als Verkehrsteilnehmende aus. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 nehmen vor allem als Fußgänger und Mitfahrende im Auto am Straßenverkehr teil. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 erweitern ihren Aktionsradius und benutzen das Fahrrad, Busse und Bahnen. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themenfelder zugeordnet. Das Schulwegtraining in der Jahrgangsstufe 1 und 2 und die Radfahrausbildung in der Jahrgangsstufe 3 und 4 werden in Zusammenarbeit mit der Polizei als gesonderte und verbindliche Unterrichtseinheiten durchgeführt.
Über die Verkehrserziehung im Unterricht hinaus ist an der Schule Fahrenkrön auch die Schulleitung bemüht, die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule fortwährend zu erhöhen. Dazu steht die Schulleitung in regelhaftem Kontakt mit einem Cop4U. Hierbei handelt es sich um eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten, die bzw. der der Schule fest zugeteilt ist und im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeiten als erste Ansprechperson zur Verfügung steht. In Abstimmung zwischen Schulleitung und Cop4U werden die Mitglieder der Schulgemeinschaft bei Bedarf beispielsweise auf Elternabenden oder durch Elternbriefe von der Schulleitung über verkehrssichere Verhaltensweisen im Umfeld der Schule informiert.
Ab dem Schuljahr 2023/24 plant die Schule Fahrenkrön zudem eine Teilnahme an der Aktion „Zu Fuß zur Schule“, die regelmäßig von der für Bildung zuständigen Behörde organisiert wird. Mit der Aktion soll erreicht werden, dass die Kinder zu Fuß in die Schule kommen, ggf. in Begleitung durch Erwachsene. Dies fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, befähigt sie zur eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr und trägt zum Klimaschutz bei. Sorgeberechtigte, die ihre Kinder zu Fuß begleiten, helfen den Autoverkehr rund um die Schule zu reduzieren. Für alle Schulen in Hamburg besteht außerdem die Möglichkeit, über die Verkehrswacht Hamburg e.V. eine Ausbildung von Elternlotsen (Verkehrshelfende) zu organisieren. Hierzu treten die Schulen direkt mit der Verkehrswacht Hamburg e.V. in Kontakt. Ob und inwiefern die Schule Fahrenkrön von diesem Angebot Gebrauch macht, obliegt ihr im Rahmen der erweiterten Selbstverantwortung selbst.“