Im Zeitalter der Digitalisierung ist es nicht mehr up to date, dass die Ausbildung der Nachwuchskräfte der Hamburger Verwaltung nicht ausschließlich mit digitalen Endgeräten stattfindet; auch die notwendigen Gesetzestexte werden teilweise noch in Papierform zur Verfügung gestellt. Schließlich erfolgt auch nach bestandener Prüfung die Sachbearbeitung der Mitarbeiter der Verwaltung grundsätzlich mittels digitalen Endgeräts und nicht mit gedruckten Papierausgaben von Gesetzen.
Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/8270, geht hervor, dass von 1.223 Anwärtern lediglich 789 einen Laptop oder iPad zur Verfügung gestellt bekommen haben; 434 von ihnen müssen ihre Ausbildung analog bestreiten.
Bei der Zollverwaltung erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter bereits seit dem Jahre 2006 bei Dienstantritt ein eigenes digitales Endgerät.
In der Drucksache 22/8412 teilt der Senat mit, dass in der Hamburger Steuerverwaltung weder Prüfungen digital verfasst, noch überprüft werden können. Dies wird unter anderem damit begründet, dass bei der Nutzung von digitalen Medien auf mitgebrachten Geräten Täuschungsversuche z. B. durch den Zugriff auf prüfungsschädliche Quellen (eigene Notizen, Praxisleitfäden, Internet) nicht ausgeschlossen bzw. nicht überwacht werden können.
Dieses Argument ist nicht plausibel. Schließlich werden bei der Zollverwaltung die Prüfungen bereits seit 2007 mittels Laptops abgelegt. Somit muss dies 15 Jahre später auch bei der Steuerverwaltung und in allen anderen Ausbildungsberufen der Hamburger Verwaltung möglich sein.