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Notbremse bei Glücksspielsucht: Selbstsperre

Die Teilnahme an Glücksspielen birgt ein hohes Suchtpotential und kann in der Folge eine hohe Verschuldung der Glücksspielenden verursachen. Wer betroffen ist, kann sich sperren lassen und dadurch weitere Verluste durch Glücksspiel verhindern.

Auf diese Möglichkeit weisen Beratungsstellen und Suchthilfeeinrichtungen anlässlich des heutigen Aktionstages Glücksspielsucht hin.

Vor mehr als einem Jahr ist der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Seitdem haben Spielerinnen und Spieler die Möglichkeit, sich bundesweit für die meisten Glücksspielangebote sperren zu lassen. Dafür ist das zentrale Sperrsystem OASIS eingerichtet worden, an das alle in Deutschland zugelassene Glücksspielangebote angeschlossen sind, darunter Automatenspiele in Spielhallen und Gaststätten, Spiele in Spielbanken, Sportwetten und die staatlich konzessionierten Anbieter von Online-Glücksspielen sowie -wetten.

In Hamburg gibt es rund 560 solcher Glücksspielangebote. Rund 1500 Menschen nahmen zwischen 2018 und 2020 Beratungsangebote wegen einer Glücksspielsucht an. Über 85 Prozent von ihnen sind männlich, mehr als 60 Prozent von ihnen haben Schulden. Die tatsächliche Anzahl der von Glücksspielsucht Betroffenen dürfte weit darüber hinaus gehen.

„Mir reicht’s – ich lasse mich sperren.“

Während zahlreiche Suchterkrankungen vor allem Konsequenzen für die Betroffenen selbst haben, wirken sich pathologische Suchterkrankungen darüber hinaus besonders stark auf das Umfeld der Betroffenen aus: Nicht nur die Spielsüchtigen, sondern beispielsweise auch die Familie leidet unter Schulden, wenn sich der finanzielle Spielraum oder die Wohnsituation im Ergebnis verschlechtern. Fachleute gehen davon aus, dass pro Glücksspielsüchtigem vier bis fünf Angehörige mitbetroffen sind.

Neben der Möglichkeit, sich in Beratungsstellen Hilfe zu holen, können Betroffene schnell handeln und die „Notbremse“ ziehen.

Selbstsperre als einfacher und wirksamer Ausweg

Die Selbstsperre ist hier eine wichtige Maßnahme zum Spielerschutz. Eine solche Selbstsperre kann jede Spielerin und jeder Spieler selbst beantragen. Hierzu wird ein Formular mit den persönlichen Daten ausgefüllt und unterschrieben und mit einer Ausweiskopie an das Regierungspräsidium Darmstadt geschickt, welches die Daten vertraulich verwaltet. Die Spielangebote können dann nicht mehr genutzt werden. Die Dauer der Sperre kann dabei individuell gewählt werden. Auch Familienangehörige können eine Sperre beantragen, sollten sich im Vorfeld jedoch ausgiebig informieren und beraten lassen. Unter www.automatisch-verloren.de finden sich weiterführende Informationen sowie der Link zum Download des Formulars.

Von der Möglichkeit der Selbstsperre haben in Deutschland von Juli bis Dezember 2021 insgesamt 22.435 Menschen Gebrauch gemacht.

Hilfsangebote bei Glücksspielsucht in Hamburg:

Automatisch Verloren ist eine gemeinsame Kampagne der Sozialbehörde und der öffentlich finanzierten Beratungsstelle SUCHT.HAMBURG.“ so der Senat in einer Pressemitteilung vom 28.09.2022.