Bei der Sitzung der Stadtteilkonferenz Bramfeld am 12.04.2022 berichtete der Vertreter der Hochbahn, dass der geplante Tunnel unter der Bramfelder Chaussee zur U5 noch nicht gesichert gebaut wird. Dieser sei noch in Prüfung.
Auf meine Anfrage (22/8036) teilt der Senat nun mit, dass der Tunnel unter der Bramfelder Chaussee weiterhin Bestandteil des Projekts U5-Ost ist, der Planfeststellungsbeschluss jedoch noch nicht bestandskräftig sei.
Es war der Wunsch fast aller Parteien einen Tunnel zu realisieren. So soll verhindert werden, dass bspw. Kinder über die rote Ampel laufen, um ihre Bahn zu bekommen. Ich werde mich weiterhin für den Tunnel einsetzen!
Es wird immer die Frage gestellt, welche Arbeiten anstehen. Hierzu teilt der Senat mit:
“Steilshoop: In den nächsten Monaten ist kein Leitungsbau für den Bau der U5 geplant.
Bramfeld: In den nächsten Monaten erfolgen insbesondere Arbeiten durch Gasnetz Hamburg, Stromnetz Hamburg, die Deutsche Telekom AG sowie Hamburg Wasser im Bereich des Bramfelder Dorfplatzes sowie in der Kreuzung mit der Bramfelder Chaussee. Zeitweise sind Gehwege nur auf einer Gehwegseite möglich. Es bleiben alle Grundstücke erreichbar. Vorübergehend müssen Abbiegebeziehungen im Knoten Bramfelder Chaussee / Bramfelder Dorfplatz gesperrt werden. Die Haltestelle Bramfelder Dorfplatz (Heukoppel) kann zeitweise nicht angefahren werden.”
Des Weiteren teilt der Senat mit, dass erste bauvorbereitende Arbeiten, wie Baumfällungen und Kampfmittelsondierungen, wurden planmäßig Ende 2021 gestartet. Die Arbeiten der Leitungsträger begannen im März 2022. Diese Bauphase wird bis ca. Ende 2023 andauern. In 2023/2024 beginnen die Arbeiten zur Herstellung der Baugruben, Haltestellen und Tunnelstrecken.
Bis Ende März 2022 wurden für Planung und Bau des Realisierungsabschnitts Bramfeld – City Nord der Linie U5 von der planenden Hochbahn Mittelanforderungen in Höhe von 55,7 Mio. Euro eingereicht und von der zuständigen Behörde als Zuwendung ausgezahlt.
Viele fragen sich, wie viel der Kosten der Bund übernehmen wird. Der Senat teilt dazu mit, dass über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 75 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten möglich. Belastbare Aussagen über die mögliche Zuwendungshöhe sind erst nach Einführung der überarbeiteten Verfahrensanleitung und Erstellung eines GVFG-Förderantrags nach den Maßgaben des neuen Verfahrens möglich.