Die Stadt Hamburg verpflichtet alle Eigentümer, eine Überprüfung der Abwasserleitungen vorzunehmen. Mangels Firmen zahlen Bürger teils horrende Preise. Die Stadt hält sich nicht an die eigenen Vorgaben, welche seit 2014 gelten und bis 2020 verlängert wurden. Bei 1.142 städtischen Immobilien (Drs.22-6634) weisen lediglich 602 einen Dichtungsnachweis auf, unglaubliche 540 Liegenschaften weisen noch keinen Dichtungsnachweis auf (22-7937). Das sind knapp 50 Prozent aller Liegenschaften. Die öffentlichen Unternehmen sind hier weiter. Hier weisen lediglich 64 Liegenschaften von insgesamt über 6.000 keinen Dichtungsnachweis auf. Es zeigt deutlich, dass es funktioniert, wenn man es will. Offensichtlich hat der für Immobilien zuständige Senator Dressel kein Interesse an den Schutz des Grundwassers und der Einhaltung von Vorschriften. Auch brauchen sich die Bürger keine Sorgen machen: Laut meiner Anfrage ist es Zielsetzung der zuständigen Behörde die Eigentümerinnen und Eigentümer zum Erstellen der Dichtheitsnachweise ohne Ordnungswidrigkeitsverfahren zu motivieren.
Hintergrund:
Undichte Abwasserleitungen können die Umwelt und unser Grundwasser schädigen. Die Stadt Hamburg verpflichtet daher alle Eigentümer, eine Überprüfung vorzunehmen. Auf Grundlage des Hamburgischen Abwassergesetzes, wurden 1997 erstmals verbindliche Fristen für den Dichtheitsnachweis für bestehende Entwässerungsanlagen veröffentlicht. Im Jahr 2014 wurde die Frist für bestehende Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 verlängert.
Offensichtlich gilt die Verpflichtung nicht für die Stadt und deren Unternehmen. Im August 2021 wies nicht mal die Hälfte der städtischen Immobilien einen
Dichtheitsnachweis auf.