Skip to content Skip to footer

Wie viele gefährliche Schlangen sind in Hamburg registriert und was kostet die Anmeldung? Wo kann ich mich bei möglichen Vergiftungen melden?

220 gefährliche Giftschlangen und 25 gefährliche Echsen sind in Hamburg gemeldet. Im Jahr 2021 wurden keine neuen angemeldet. In den Jahren 2019 bis 2021 wurde keine illegale Haltung von Reptilien im Sinne des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes (HmbGefahrtierG) festgestellt.

In den Jahren seit In-Kraft-Treten der Regelungen sind keine Fälle bekannt geworden, in denen es in Hamburg durch in Privathand gehaltene Tiere wild lebender Arten zu Verletzungen des Menschen gekommen ist. Für die Bearbeitung der Erlaubniserteilungen einschließlich Änderungsvorgängen entstanden bislang Kosten in Höhe von rund 4.700 Euro.

Wo können sich Ärzte sowie Bürgerinnen und Bürger melden, wenn sie fragen zu Reptilien haben?

“Ansprechpartnerin für Belange im Zusammenhang mit dem HmbGefahrtierG ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und für Fragen des Vollzugs die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirke. Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf folgender Internetseite bereitgestellt: https://www.hamburg.de/gefahrtiere.

Bei Fragen zu möglichen Vergiftungen durch Reptilien über Hautkontakt, Biss oder Stich kann das Giftinformationszentrum-Nord unter der Rufnummer 0551/19240 rund um die Uhr kontaktiert werden. In Notfällen ist immer zuerst die 112 zu wählen. Das Giftinformationszentrum-Nord ist seit dem Jahr 1996 das von den Trägerländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein offiziell benannte Beratungszentrum für die Diagnose und Behandlung von Vergiftungen aller Art.

Im Übrigen siehe auch: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzentralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html.

Ansprechpartnerin für Belange im Zusammenhang mit dem Artenschutz ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (z.B. https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haustierberater-haustiercheck.html) oder des Bundesamtes für Naturschutz über die Haltung besonders geschützter Tierarten (https://www.bfn.de) sowie auf Internetseiten einer Reihe privatrechtlicher Organisationen mit Terraristikschwerpunkt informieren.(22/7593)”

Quellen:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/71919/stellungnahme_des_senats_zu_der_2_evaluation_des_hamburgischen_gefahrtiergesetzes_hmbgefahrtierg.pdf

Drucksache 22/7593