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In welchen Gewässern in Hamburg darf man baden und schwimmen? Wo ist Stand-Up-Paddling erlaubt?

Ich habe den Senat gefragt, wie es um unsere Badegewässer bestellt ist (Drs. 22/7464).

Empfohlen ist das Baden vor allem in den offiziellen Badegewässern. Dies sind folgende:

  • Allermöher See, Nordspitze
  • Boberger See, Sandstrand Boberger See, Sandstrand
  • Hohendeicher See, Badestelle Süd Hohendeicher See, Badestelle Süd
  • Hohendeicher See, Badestelle West Hohendeicher See, Badestelle West
  • Insel Neuwerk, Anleger Insel Neuwerk, Anleger
  • Naturbad Kiwittsmoor Naturbad Kiwittsmoor
  • Naturbad Stadtparksee Naturbad Stadtparksee
  • Öjendorfer See, Badestelle Nord Öjendorfer See, Badestelle Nord
  • Öjendorfer See, Badestelle Süd Öjendorfer See, Badestelle Süd
  • Sommerbad Altengamme Sommerbad Altengamme
  • Sommerbad Duvenstedt Sommerbad Duvenstedt
  • Sommerbad Farmsen Sommerbad Farmsen
  • Sommerbad Ostende Sommerbad Ostende
  • Sommerbad Volksdorf Sommerbad Volksdorf
  • See Hinterm Horn See Hinterm Horn

An den beliebten Badestellen am Eichbaumsee ist das Baden weiterhin verboten. Das Problem mit den giftigen Blaualgen besteht trotz unterschiedlichster Bekämpfungsversuche weiterhin.

Die von der Stadt empfohlenen Badegewässer kosten teilweise Eintritt. Sie haben aber oft den Vorteil einer Badeaufsicht, zumindest während der Badesaison und der Schulferien und vor allem wird das Wasser auf seine Qualität hin regelmäßig überprüft.

Hinweise zur Wasserqualität und den einzelnen Badestellen finden Sie hier: https://www.hamburg.de/wo-darf-gebadet-werden/ und hier: https://www.hamburg.de/badegewaesser/

Es darf auch in anderen Gewässern gebadet werden, denn das Baden fällt unter den Gemeingebrauch. Es gibt jedoch Ausnahmen:

– bei direkten Verboten, auch Umzäunungen, Achtung: nicht immer weisen Verbotsschilder darauf hin

– in Naturschutzgebieten

– im Fahrwasser von Schiffsverkehr

– dort, wo Eigentümer- oder Anliegergebrauch beeinträchtigt wird, z. B. an Anlagern, Hafen- und Kaianlagen

In der Elbe sollte zudem ebenfalls nicht gebadet werden. Einerseits können starke Strömungen auftreten, die lebensgefährlich werden können. Andererseits ist das Wasser oft stark mit Bakterien verunreinigt – die Anforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie erfüllt die Elbe nicht.

Wo darf man Stand-Up-Paddeln in Hamburg?

Generell überall – Gewässer dürfen laut Senat in Hamburg mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb befahren werden.

Dennoch gibt es Ausschlusskriterien. So darf im Elbhafen nicht gepaddelt werden und es gelten fast dieselben Verbote wie beim Baden. So kann es Konflikte geben zwischen dem Wunsch, SUP zu betreiben und dem Interesse von eventuellen Eigentümern der Gewässer. Viele Gewässer gehören Privatleuten. Und Gewässer können potenziell gefährlich sein, nicht nur durch die Wasserqualität.

Auch hier gilt, dass der Hamburger Senat keine abschließende Liste zur Verfügung stellen kann, sondern sich am Baden, Kajak-Fahren, SUP Interessierte bei jedem Gewässer individuell informieren sollten.