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Kleingärten in Hamburg: Es fallen immer wieder welche durch Bauvorhaben weg! In Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne keine Vernichtung geplant

Wie kürzlich bekannt wurde, muss nach den Kleingärten in Barmbek auch der KGV Diekmoor in Langenhorn dem Wohnungsbau weichen. In Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne sei derzeit keine Überplanung von Gärten geplant. Das primär auf den Wohnungsneubau gerichtete Bebauungsplanverfahren Steilshoop 12 – Fritz-Flinte-Ring – umfasst am Rande auch bestehende Kleingartenflächen. Diese sollen nach Aussage des Senats gesichert werden (22-7565). Durch Parzellenteilung seien in 2021 im KGV 538 drei und im KGV 544 eine Parzelle hinzugekommen.

Ursprünglich zur Ergänzung des Lebensmittelbedarfes eingeführt, hat sich die Funktion der Kleingärten bis heute wesentlich erweitert. Sie tragen in erheblichem Umfang zu einer verbesserten Lebensqualität bei und fördern das gesellschaftliche Miteinander in allen Stadtteilen.

Für viele Bürger und Bürgerinnen sind sie eine wesentliche Ergänzung des städtischen Erho-lungsangebotes. Darüber hinaus werten sie den Lebensraum Stadt ökologisch auf und haben positive Einflüsse auf das Stadtklima. Sie vernetzen Biotope und sind Lebensraum für eine Vielzahl von Vögeln, Insekten und Amphibien. Die rund 34.500 Kleingärten tragen wesentlich dazu bei, dass Hamburg sich eine grüne Stadt nennen kann, und prägen das Bild vieler Stadt-teile entscheidend mit.

Die Nachfrage und Auslastung bleiben derweil, gemäß Aussage des Landesbunds der Garten-freunde Hamburgs (LGH), konstant hoch. Seit dem Frühjahr 2020 liegt die Auslastung – insbe-sondere aufgrund der Nachfrage im Zuge der Corona-Pandemie – bei nahezu 100 Prozent. Wer sich dieser Tage einen Kleingarten zulegen möchte, hat es dementsprechend schwer. Zahlrei-che Vereinsvorstände haben dem LGH mitgeteilt, dass sie ihre Anwärterlisten aufgrund der ho-hen Nachfrage geschlossen haben.

Die Anzahl der Parzellen ist in den letzten zehn Jahren von 34.799 auf 34.815 geschrumpft, ebenso wie deren Gesamtfläche von 1913 ha auf 1809 ha (Drs. 22/2060 und 7565). Die Zahl der außerhalb des Stadtgebietes Hamburgs befindlichen Kleingärten hat sich in den letzten zehn Jahren hingegen nicht verändert und ist mit 380 Parzellen auf 18 ha konstant geblieben

 

Im Bereich der Entwicklungsflächen des Projektes Deckel A7 sind in den Bezirken Eimsbüttel und Altona folgende Umnutzungen durch Planrechtsschaffung für Wohnen oder Gemeinbedarfseinrichtungen vorgesehen:

  • Am Spannkamp (Stellingen) werden Flächen für eine Wohnungsbauentwicklung ab 2024 vorgesehen. Planrecht durch den B-Plan Stellingen 64 liegt vor. Betroffen: KGV 340 und KGV 331
  • Am Schwengelkamp (Othmarschen) werden für eine Gemeinbedarfsentwicklung (Schule) Flächen ab 2024 vorgesehen. Planrecht in Vorbereitung (Othmarschen 43). Betroffen: KGV 202 und KGV 150
  • Südlich Schulgarten / westlich BAB 7 (Bahrenfeld) werden für eine Wohnungsbauentwicklung im Zusammenhang mit der Science City Hamburg Bahrenfeld Flächen ab 2030 vorgesehen. Betroffen: KGV 212, KGV 215, KGV 223 und KGV 214
  • Am Trübnerweg (Groß Flottbek) wird eine Wohnungsbauentwicklung nach Fertigstellung des Altonaer Deckels Flächen ab 2030 vorgesehen. Betroffen: KGV 222

Im Bezirk Hamburg-Mitte sind in folgenden Bebauungsplanverfahren Überplanungen von Kleingärten vorgesehen:

  • Bebauungsplangebiet Wilhelmsburg 99 „Südliches Elbinselquartier“ für Wohnungsbau; KGV 716
  • Bebauungsplangebiet Wilhelmsburg 100 „Nördliches Elbinselquartier“ für Wohnungsbau; KGV 711, KGV 712, KGV 715: voraussichtliche Vorweggenehmigungsreife im 4. Quartal 2022
  • Bebauungsplangebiet Hamm 3 „Wohnen am Rückerskanal / Quartierszentrum Aschberg“ für Wohnungsbau; KGV 128
  • Bebauungsplangebiet Horn 50 für Wohnungsbau, Weddestraße; KGV 138 „Letzter Heller“

Im Bezirk Hamburg-Nord sollen Kleingartenflächen im Bereich Diekmoor für die Entwicklung eines Wohnquartiers genutzt werden. Betroffen sind KGV 401, KGV 457, KGV 459 und teilweise KGV 462.

Im Bezirk Wandsbek werden derzeit keine Bebauungsplanverfahren verfolgt, die auf eine Umnutzung bestehender Kleingartenflächen gerichtet sind.

Im Bezirk Bergedorf werden Kleingärten des KGV 609 östlich Curslacker Neuer Deich / nördlich BAB 25 überplant; der Zeitpunkt der Umnutzung ist abhängig vom Inkrafttreten des Bebauungsplans für den Forschungs- und Innovationspark Bergedorf („Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99“).