Mit Drucksache 22/6063 teilt der Senat mit, dass Abfälle der grünen Tonne im Biogas- und Kompostwerk (BKW) Bützberg behandelt werden. Eine Vergärung von Hundekot im BKW Bützberg ist nicht zulässig, da Hundekot nach dem „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ aus Hygienegründen durch Verbrennung zu beseitigen ist. Ein Hundebeutel mit Kot muss daher über den Restmüll oder die Papierkörbe der SRH entsorgt werden.
Der Senat sieht von vollständig biologisch abbaubaren Materialien ab, weil gefüllte Hundekotbeutel in Hamburg gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Beseitigung verbrannt werden. Des Weiteren sieht der Senat das Risiko, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter in der fälschlichen Annahme einer restlosen Kompostierung und Umweltverträglichkeit verstärkt dazu verleitet werden, die Gassibeutel in der Natur zu entsorgen, denn auch biologisch abbaubare Materialien können in der Umwelt mehrere Monate und teilweise sogar einige Jahre beständig sein.
Die Stadtreinigung HH beschafft die Hundebeutel der Stadt, dabei fallen derzeit Kosten in Höhe von 4,50 € (netto) pro 1.000 Stück an.