Durchgangsverkehr durch Ohlsdorfer Friedhof muss verhindert werden
Viele Autofahrer nutzen den Ohlsdorfer Friedhof als Ausweichstrecke zur Steilshooper Allee, um schneller in der City Nord oder am Flughafen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar.
Ein Friedhof ist ein sensibler Ort der Ruhe und dieser muss wirksam gegen „die frühen Störenfriede“ geschützt werden.
Ich habe mich an die Polizei gewandt, ob das Problem bekannt sei und welche Maßnahmen ergriffen worden sind. Die Polizei teilt mir mit, dass verschiedene Lösungsmöglichkeiten besprochen worden sind, aber bisher aus Kostengründen nicht umgesetzt worden sind.
Ich werde versuchen eine Lösung herbeizuführen.
Die ausführliche Antwort der Polizei finden Sie unter „mehr lesen“.
Die Situation hinsichtlich des Durchgangsverkehrs auf dem Friedhof Ohlsdorf ist uns bekannt.
Schon seit Jahren gibt es eine Beschwerdelage seitens der Friedhofsverwaltung Ohlsdorf,
dass Kraftfahrzeuge das Gelände des Friedhofs morgens in der Zeit von 06.00 h – 09.00 h
verstärkt als Abkürzung in Ost-West-Richtung von der Bramfelder Chaussee und
Fabriciusstraße zur Fuhlsbüttler Straße nutzten. Gleiches gilt in etwas geringerem Umfang
in der Gegenrichtung in der Zeit von 16.00 h – 19.00 h. Dieser Umstand kann von der örtlichen
Straßenverkehrsbehörde bestätigt werden.
Als Hauptfriedhof unterstand der Friedhof Ohlsdorf nach unseren Recherchen bis 1991 der
Baubehörde, dann wurde er zusammen mit dem Friedhof Öjendorf unter die Verwaltung des
Landesbetriebs Friedhöfe gestellt, die 1995 als Anstalt des öffentlichen Rechts in die
Hamburger Friedhöfe AöR überging.
Nach unserer bisherigen rechtlichen Einschätzung liegt der Friedhof Ohlsdorf auf Privatgrund
und nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Fläche auf dem nur Besucherverkehr zu
bestimmten Zeiten von dem Unternehmen zugelassen wird. Daher haben die Polizei und
die Straßenverkehrsbehörden das Unternehmen bis jetzt nur bei Bedarf in der Abwicklung
des „Straßenverkehrs“ beraten. Die Verkehrsregelungskompetenz und Verantwortung für
die Abwicklung und Zulassung von Verkehren auf dem Friedhofsgelände wurde
von uns so eingeschätzt, dass diese jedoch bei dem Landesbetrieb Friedhöfe liegt.
Viele rechtliche Vorgaben werden daher auch durch die Friedhofsverordnung geregelt.
Da die Abwicklung des Straßenverkehrs mit den tausenden querenden Kraftfahrzeugen,
sonstigen Besuchern und des auf dem Friedhof Ohlsdorf stattfindenden öffentlichen Personen-
und Nahverkehrs (Busse der Linien 170 und 270 mit 22 Haltestellen auf dem Friedhof)
nach unserer Einschätzung und des Landesbetriebs geregelt werden musste, gingen die
verschiedenen Straßenverkehrsbehörden von 1976 bis heute davon aus, dass auf dem
Privatgelände tatsächlich öffentlicher Straßenverkehr stattfindet.
Aus diesem Grund wurden an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs im Einvernehmen
mit dem Landesbetrieb nachfolgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen getroffen:
· VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ZZ „Radfahrer frei“ und
ZZ „Friedhofsbesucher und HVV frei“
· VZ 274.1 StVO (Tempo 30 Zone)
Durch diese Anordnung soll die Geschwindigkeit auf dem Friedhof auf 30 km/ h reduziert
werden, an jeder Kreuzung und Einmündung die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelten
und ein Durchfahren von Kraftfahrzeugen ohne Anliegen als Friedhofsbesucher, Radfahrer
oder HVV ausgeschlossen werden. Durch diese wenigen straßenverkehrsbehördlich
angeordneten Verkehrszeichen wird der gesamte Straßenverkehr auf dem Friedhof geregelt.
In umfänglichen Beratungsgesprächen mit Vertretern des Landesbetriebs Friedhöfe haben
Vertreter der Straßenverkehrsbehörden angeregt
· Die Öffnungszeiten des Friedhofs von 06.00 Uhr auf 08.00 Uhr zu verändern.
Das ist geschehen und die Öffnungszeiten wurden jetzt auch schon zwischenzeitlich
auf 09.00 Uhr angepasst. Dadurch haben wir diese extreme Morgenspitze auf dem
Friedhof nicht mehr so ausgedehnt. Dafür hat sich wiederum der Kraftfahrzeug in
Steilshoop erhöht. Kraftfahrzeugführer, die nun vor 09.00 Uhr in Richtung City-Nord
fahren wollen und nicht mehr über den Friedhof Ohlsdorf unberechtigter Weise abkürzen
können, fahren nun über die Gründgensstraße, um dem stockenden Verkehr auf der
Steilshooper Allee zu entgehen.
· Die Ausfahrt Fuhlsbüttler Straße auf einen Fahrstreifen einzuengen,
so dass während der Grünzeit an der dortigen Lichtsignalanlage ca. 50 % weniger
Fahrzeuge abfließen können, zur morgendlichen Hauptverkehrszeit längere Wartezeiten
entstehen und dadurch die Durchfahrt über den Friedhof unattraktiv wird, weil keine
Zeitvorteile mehr zu erzielen sind und für die Abwicklung des Besucheraufkommens
nach der Hauptverkehrszeit ein Fahrstreifen ausreicht.
· Die Montage von Schranken an den Ein- und Ausfahrten zu erwägen
· Einfahrtskontrollen durch das Unternehmen durchzuführen
Die überwiegenden Anregungen der Straßenverkehrsbehörden wurden wegen der Kosten
und der zu besorgenden Probleme bei der Verkehrsabwicklung insbesondere im Bereich der
Fuhlsbüttler Straße bisher nicht realisiert.
Dennoch haben wir die Möglichkeit festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem
Friedhof Ohlsdorf zu ahnden. Daraufhin haben wir schon große Aktionstage durchgeführt,
wo wir zusammen den Berufsanfängern der Akademie Kraftfahrzeuge angehalten haben.
Viele der Kraftfahrzeugführer wussten teilweise nicht, dass sie die Straßen auf dem Ohlsdorfer
Friedhof nicht zum Durchfahren nutzen dürfen. Wir haben das Problem, dass wir dieses
Delikt sehr schwer ahnden können.
Wir müssten daher die jeweiligen Ein- und Ausfahrten kontrollieren, um zu schauen, ob die
Kfz direkt durchgefahren sind. Dieses Zusatzschild: „Friedhofsbesucher frei“ ist schwer in
rechtliche, gerichtsverwertbare Formen zu gießen. Was ist, wenn wir gebührenpflichtig verwarnen
und der Kraftfahrzeugführer entgegnet, dass er zwar durchgefahren, aber an dem Grab
seiner Mutter oder eines sonstigen Angehörigen vorbeigefahren ist, um zu schauen,
ob die Blumen schon verwelkt sind?
War er dann Friedhofsbesucher?
Es handelt sich also um ein Kontrolldelikt, dass schwerlich gerichtsverwertbar nachweisbar ist.
Wenn auf dem Friedhof das unberechtigte Durchfahren noch weiter eingedämmt werden
sollte, müsste meines Erachtens die Friedhofsverwaltung durch bauliche Maßnahmen,
das Durchfahren auf dem Ohlsdorfer Friedhof unattraktiver machen.
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