Verseuchtes Grundstück im Reembusch ist im Privatbesitz und kann daher nicht von der Verwaltung saniert werden
Im Reembusch 15 bis 27 ist ein ungenutztes verseuchtes Grundstück.
Die Altablagerung entstand zwischen ca. 1959 bis Anfang der siebziger Jahre durch die teilweise Verfüllung eines von 1925 bis 1978 ausgebeuteten Kies- und Sandabbaugebietes. Die Verfüllung erfolgte mit Bodenaushub und Bauschutt, Gewerbeabfall und Hausmüll.
Ich habe mit meiner Fraktion die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob das Grundstück saniert und entwickelt werden kann.
Nun teilt die Verwaltung mit, dass es sich hierbei um ein privates Grundstück handelt und somit keine Bodensanierung vorgenommen werden kann.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Bezirksamt Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, damit die Giftstoffe aus dem Boden kommen und ggf. Wohnungsbau möglich ist.
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):
Das Grundstück zwischen Reembusch 15 und 27 (Flurstücke 8310, 8327 und 8326) befindet sich auf der im Altlasthinweiskataster registrierten Altlast „Deponie Reembusch“, Flächen-Nr. 7242-004/01. Diese wird im Altlasthinweiskataster als Fläche mit „Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung und baulichen Änderungen“ geführt.
Die Altablagerung entstand zwischen ca. 1959 bis Anfang der siebziger Jahre durch die teilweise Verfüllung eines von 1925 bis 1978 ausgebeuteten Kies- und Sandabbaugebietes. Die Verfüllung erfolgte mit Bodenaushub und Bauschutt, Gewerbeabfall und Hausmüll.
Im Bereich der Flurstücke muss mit folgenden Schadstoffen gerechnet werden:
Belastungen mit Deponiegasen (Methan und Kohlenstoffdioxid) sowie leicht flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) und leicht flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) in der Bodenluft;
heterogen verteilte Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), insbesondere Benzo(a)pyren, sowie Naphthalinen und Cyaniden im Boden;
erhöhte Konzentrationen an Ammonium, Sulfat, organischem Kohlenstoff (TOC), Bor und Kalium sowie Cyaniden, BTEX, LCKW und PAK im Grundwasser.
Die o.g. Flurstücke sind im Bebauungsplan Bramfeld 58 als private Grünfläche geführt und nach § 9 Absatz 5 Nummer 3 des Baugesetzbuchs als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Eine Wohnbebauung ist aufgrund der flächendeckenden Belastung des Bodens und der Bodenluft derzeit nicht zulässig. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht besteht für die o.g. Altlast kein Sanierungsbedarf. Eine Wohnnutzung wäre nur möglich, wenn der Auffüllungskörper auf den Flurstücken vollständig entfernt wird.
Da es sich um private Flächen handelt, sind die Untersuchungen, die Planung und Durchführung einer Bodensanierung von den jeweiligen Grundstückseigentümern durchzuführen. Die Kosten sind ebenfalls von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Die Behörde für Umwelt und Energie steht mit der fachlich zuständigen Abteilung Bodenschutz/Altlasten für mögliche private Vorhaben zur Untersuchung, Sanierung und künftigen Wohnnutzung gern beratend zur Verfügung.
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Wolf B (Freitag, 10 Januar 2020 14:03)
Hallo Herr Kappe, wo ich grad über diesen Artikel gestolpert bin und wo Sie doch immer so gut informiert sind: Mir geht es um die beiden anliegenden Ziegeleiteiche, die aktuell als private Fischteiche von einem Verein genutzt werden. Im Bebauungsplan Bramfeld 58 wird noch von Plänen gesprochen, die beiden Teiche als öffentliche Parkanlage zu verbinden:
„Weiterhin sollen nach einem landschaftsplanerischen Gutachten von 1982 und nach einem programmplanerischen Nutzungskonzept von 1985 die beiden Ziegeleiteiche Bestandteil einer öffentlichen Parkanlage in diesem Bereich werden. Die Straße Heidstücken soll zugunsten dieser zusammenhängenden Parkanlage im Bereich zwischen den Teichen unterbrochen werden. Innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche soll ein Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden. „
Diese Planung ist ja offensichtlich nicht in die Tat umgesetzt worden. Ich finde es sehr schade, dass die beiden Seen nicht öffentlich zugänglich sind. Es wäre ein schönes Naherholungsgebiet für die umliegenden Wohngebiete und damit ein echtes Plus für die Lebensqualität. Stattdessen sieht man Bäume hinter Zäunen mit Stacheldraht und nur selten einen Nutzer. Das anliegende Teilstück vom Hannenstücken entlang zu spazieren ist fast schon gruselig. Ich frage mich, ob die Planung vielleicht nur aufgeschoben ist, und man irgendwann auf eine Umwandlung hoffen darf. Oder ob es harte Gründe gibt, die dies künftig unmöglich/unwahrscheinlich machen (nicht mehr im Besitz der Stadt, Bodenlasten, zu steile Hänge usw.). Wissen Sie da mehr?
Sandro Kappe (Samstag, 11 Januar 2020 14:43)
@Wolf B
Sie haben recht. Die Planungen sehen eine öffentliche Parkanlage vor. Nur leider gehört das Grundstück nicht der Stadt. Der Eigentümer hat kein Interesse daran!: Leider weiß ich auch nicht, wer Eigentümer ist. Auf meine Anfrage hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Eigentümer es nicht möchte.-(
Mit den besten Grüßen
Sandro Kappe
Wolf B (Dienstag, 14 Januar 2020 10:04)
Hallo Herr Kappe, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bezog mich vor allem auf das ganze Areal mit beiden Seen. Verstehe ich Sie richtig, dass die Seen komplett in Privatbesitz sind?
Sandro Kappe (Dienstag, 14 Januar 2020 11:05)
Soweit mir mitgeteilt worden ist, sind beide im Privatbesitz.
VG
Sandro Kappe
Frank Rottmann-Simon (Sonntag, 18 Oktober 2020 20:00)
Man sollte die beiden Seen so lassen wie es heute ist, die Teiche werden liebevoll von einem Angelverein SAV gepflegt und gehegt, besser als so mancher Park der in HH der Öffentlichkeit zugängig ist. Angler sind Umweltschützer und der heimischen Natur sehr zugewandt. Mehr Parks die von der feiernden, zugekifften Partyszene verunstaltet werden benötigt HH nicht. Gruß von einem Bramfelder Naturliebhaber und Mitglied in diesem Angelverein.
Harry T (Dienstag, 15 Dezember 2020 22:44)
Ich kann dem Schreiber von #5 nur recht geben. Früher war das eine wilde Müllkippe wo alles entsorgt wurde, auch ganze Autos. Seit der Angelverein tätig und das Gelände umzäunt ist, hat die Natur hier ihre Ruhe wieder und die Ratten sind auch deutlich weniger geworden. Ich bin Anwohner im Reembusch seit den 50ern.
Michael Thormann (Donnerstag, 18 Februar 2021 21:01)
Moin
Ich habe dazu nachfolgendes gefunden. PDF-Dokument vom 14.01.2013, Auszug aus Seite 18:
„Nach derzeiti-gem Erkenntnisstand können sich nach ca. 10 Jahren die Belastungen im Boden soweit abgebaut haben, daß eine Bebauung ohne Gesundheitsgefährdung vertretbar erscheint. Im Rahmen einer dann einzuleitenden Änderung des Bebauungsplans soll – im Sinne des stadtentwicklungsplanerischen Ziels – eine innere Verdichtung angestrebt werden. Um diese Zielsetzung durch andere Nutzungen, wie z.B. eine Parkanlage, nicht zu behindern und um zusätzliche Kosten für den Erwerb durch die Freie und Hansestadt Hamburg und der späteren Veräußerung dieser Grundstücke zu vermeiden, wurde auch aus diesem Grund private Grünfläche ausgewiesen“
Quelle: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Bramfeld58.pdf
Ein weiteres für mich interessantes Detail in diesem Dokument – es gab/gibt eine Planstrecke der U-Bahn über Bramfeld hinaus nach Karlshöhe.
Gruß