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Ohlsdorfer Friedhof – Schranken an Feiertagen und am Sonntag öffnen – jedem Nutzungsberechtigten bei Bedarf einen Chip zum Selbstkostenpreis aushändigen – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Ohlsdorfer Friedhof – Schranken an Feiertagen und am Sonntag öffnen – jedem Nutzungsberechtigten bei Bedarf einen Chip zum Selbstkostenpreis aushändigen

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt, dass die Schranken am Ohlsdorfer Friedhof an Sonn- und Feiertagen für die Friedhofbesucher zu öffnen sind und jedem Nutzungsberechtigten auf dem Ohlsdorfer Friedhof bei Bedarf ein Chip zum Selbstkostenpreis ausgehändigt wird – schließlich haben die Nutzer für das Grab bezahlt und beim Kauf war nicht bekannt, dass ein Umweg durch eine Schranke erforderlich sein wird. Besucher müssen an Feiertagen und am Sonntag passieren können, wo kein Berufsverkehr stattfindet, können wir die Schranken offen lassen.

An den Feiertagen und am Sonntag ist der Anteil der Grabbesucher am Verkehrsaufkommen höher als an normalen Tagen. Dabei wird der Friedhof in erheblichem Umfang besucht, sodass eine Sonderöffnung sinnvoll ist. Zu dieser Einschätzung kommt die Friedhofsverwaltung bei höchst christlichen Feiertagen (22/2281, Antwort 5). Diese Einschätzung kommt auch bei anderen Feiertagen und sonntags zu tragen.

 

Eine valide Auskunft zum Durchgangsverkehr am Sonntag wurde von der Friedhofsverwaltung nicht erhoben. Am Sonntag wurde kein Durchgangsverkehr gemessen, es wurde in dem Verkehrsgutachten lediglich erklärt, dass der Durchgangsverkehr die „dominante Nutzergruppe“ darstelle. Mangels weiterer Informationen wurde der Durchgangsverkehr im Verhältnis zum Gesamtverkehr geschätzt (22/2441). Fraglich bleibt, wie ein Durchgangsverkehr geschätzt werden kann, da eine Abgrenzung zum Friedhofbesucher lediglich mittels Kontrolle des Ausgangs möglich ist.

 

Die Verwaltung muss eingestehen, dass am Wochenende weniger Menschen zum Arbeitsplatz fahren und dies nicht durch andere Durchfahrer kompensiert wird. Außerdem wird angenommen, dass Besucherinnen und Besucher des Friedhofs am Wochenende mehr Zeit für einen Grabbesuch haben (22/2441).

 

Auch sind aus der Sicht des Senats die Ausweichstrecken wie die Steilshooper Allee an Wochenenden nicht überlastet (22/2281). Die Ausweichstrecke über den Friedhof ist daher unattraktiv.

Die Schließung der Schranke an Feiertagen und sonntags ist somit nicht sinnvoll.

 

Viele Grabnutzer haben sich beschwert, dass sie trotz eines Grabes auf dem Friedhof die Schranke nicht passieren dürfen. Es gibt 63.977 Nutzungsberechtigte auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Die überwiegende Zahl der Nutzenden benötigt keinen Chip. Jedoch sollte jeder Nutzer bei Bedarf einen Chip zum Selbstkostenpreis erhalten können – schließlich haben die Nutzer für das Grab bezahlt und beim Kauf war nicht bekannt, dass ein Umweg durch eine Schranke erforderlich sein wird. Einige hätten ggf. einen anderen Platz auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Anspruch genommen, um große Umwege zu verhindern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,68 Euro pro Karte (22/2196).

 

CDU-Bürgerschaftsabgeordneter für Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne sowie umweltpolitischer Sprecher

„Die Schließung der Schranke an Feiertagen und sonntags ist nicht sinnvoll, da das Ziel den Durchgangsverkehr zu verhindern mangels Aufkommen nicht erreicht wird. Auch an anderen Tagen muss den Nutzungsberechtigte die Möglichkeit eingeräumt werden ohne provozierte Umwege die Gräber zu erreichen. Daher ist jedem Nutzungsberechtigten auf dem Ohlsdorfer Friedhof bei Bedarf ein Chip zum Selbstkostenpreis auszuhändigen.

 

CDU-Bürgerschaftsabgeordneter für Ohlsdorf Richard Seelmaecker

„Es ist gut, dass es uns gelungen ist, den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Ein Friedhof ist keine Abkürzung. Jetzt müssen wir noch nachsteuern: Besucher müssen an Feiertagen und am Sonntag passieren können, wo kein Berufsverkehr stattfindet, können wir die Schranken offen lassen.“

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Kommentare: 7
  • #1

    Beckmann (Sonntag, 17 Januar 2021 11:03)

    Eine Öffnung des Schranken an Sonn und Feiertagen finde ich für sinnvoll. Dies muss auch nicht unbedingt über einen Chip passieren.
    An diesen Tagen können die Schranken doch insgesamt offen bleiben.
    Eine generelle Öffnung der Schranken über einen Chip (Koch in der Woche) finde ich nicht gut. Denn sehr viele die diese Strecke als Durchgangsstraße nutzen würden, haben einen Angehörigen auf diesem Friedhof und könnten sich so einen Chip besorgen.

  • #2

    E. Steinborn (Sonntag, 17 Januar 2021)

    Lieber Herr Kappe,
    nach Inbetriebnahme der Schranke inmitten des Friedhofs ist im ganzen Areal eine spürbare, eine wohltuende Ruhe eingekehrt sowohl für Mensch, als auch für Tier. Es war eine gute und längst überfällige Lösung, die keinesfalls aufgehoben werden sollte. Doch davon ist hier ja nicht die Rede, sondern von der Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Ich glaube, wir alle hätten Verständnis dafür, auch wenn unsere Vorangegangenen nicht an unterschiedlichen Plätzen zur letzten Ruhe gebettet wurden. Es käme – wie so oft – auf einen Versuch an, auch ohne Chip. Sehen würde man dann ja, wie weit der angenommen wird, ausreichend sein könnte. Doch wir alle wissen, – „Schwarze Schafe“, die gibt es überall!
    Mit herzlichem Gruß!

  • #3

    M. (Sonntag, 17 Januar 2021 11:46)

    Das alle Grabnutzer einen Chip erhalten zum passieren der Schranke leuchtet ein. Das wären dann knapp 64.000 wie oben genannt.
    Das heißt aber NICHT das hunderttausende eine Freifahrt für die Durchfahrt erhalten nur wegen einem bestimmten Wochentag!
    Für wen soll dann die Schranke gar nicht mehr an Wochenenden und Feiertagen bedient werden, wenn nicht für den Transitfahrer? Es geht beim durchfahren nicht nur um den Berufsverkehr, sondern um JEGLICHE Durchfahrt. Die Durchfahrt ist verboten. Dazu stehen Schilder an allen Einfahrten „Nur für Anlieger“. Diese dienen dem Schutz der Totenruhe. Ist dem Autofahrer nichts mehr heilig? Und vor allem der Friedhofsverwaltung!? Das Recht ein Auto/Motorrad fahren zu dürfen Bedarf nur noch der Einhaltung der StVO zum Führerscheinerwerb und danach gelten keine Verkehrsregeln mehr? Oder geht die Einhaltung der StVO nicht mit dem Recht einher ein Kraftfahrzeug auch WEITERHIN führen zu dürfen?
    Hier versuchen sich doch irgendwelche Personen Stimmen für Ihre Beliebtheit zu holen! Es wird den Grabnutzern ja nicht der Besuch verwehrt, sondern nach jahrelangem hin und her die Einhaltung der schon immer geltenden Regeln auf dem Friedhof durchgesetzt. Wenn auch nur zum Teil. Denn wer will, fährt jetzt einfach den Eingang Kornweg statt Ohlsdorf an und durchquert ihn. Sollte das tatsächlich jetzt wieder aufgeweicht werden sollte geprüft werden ob man juristische Schritte gegen die Friedhofsverwaltung unternimmt.

  • #4

    Sandro Kappe (Sonntag, 17 Januar 2021 19:47)

    Moin moin „M“.

    Schade, dass Sie nicht Ihren Namen nennen.
    Viele Nutzer des Friedhofs haben sich bei mir beschwert. Sie haben ein Grab gekauft und müssen nun Umwege in Kauf nehmen.
    Wie im Artikel bereits beschrieben, gibt es an Feiertagen und am Sonntag keinen Berufsverkehr. Somit kann man die Schranke an diesen Tagen öffnen. Auch der Senat muss zugeben, dass am Sonntag kein Berufsverkehr den Friedhof als Abkürzung nutzt.
    Wieso sollte dann die Schranke am Sonntag geschlossen bleiben? Ansonsten müssen viele Besucher von Gräbern – nicht die Grabnutzer – enorme Umwege in Kauf nehmen.

    Mit den besten Grüßen
    Sandro Kappe

  • #5

    Catharina (Mittwoch, 20 Januar 2021 19:30)

    Hallo Herr Kappe,
    In Anbetracht der wahrscheinlichen Verkehrsbehinderungen durch den U-Bahn Bau und die Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße wäre es schön, die Fahrt mit dem HVV attraktiver zu machen. Eine direkte Anbindung des Bramfelder Dorfplatzes mit einer Buslinie zur U und S Bahnstation Ohlsdorf über den Friedhof , ohne Zwischenstopp auf dem selbigen, wäre eine gute Lösung! Denn diese Haltestelle liegt in einer Luftlinie von 2,5 km vom nördlichen Bramfeld entfernt. Momentan benötigt man aber 40 Minuten mit Bus und Bahn über Poppenbüttel.
    Von Ohlsdorf aus kann man auch mal direkt in den Hamburger Westen fahren, ohne über den HBF zu müssen.
    Das wäre eine schöne Lösung für die Bewohner von Bramfeld Nord, die bei allem Verständnis, „hinter dem Friedhof begraben“ sind und zukünftig durch die Baustellen erst recht in einer „toten Ecke“ wohnen werden.
    Herzliche Grüße
    Catharina

  • #6

    Günther Diekmann (Dienstag, 25 Mai 2021 16:18)

    Ich muss zu Kapelle 2. 13 und 8 und es erfreut mich jedesmal wie ich mein CO2 Ausstoss über den Friehof verteilen kann.

  • #7

    Hans-Uwe Denecke, P.em. (Mittwoch, 16 Juni 2021 14:10)

    Finde ich sehr richtig ! Mir wurde ein Chip verwehrt, da ich persönlich „nur“ ein 6-stelliges Familiengrab bei Kap. 1 habe; mein Hinweis, dass ich mehrere Freunde und Bekannte auf dem „anderen“ Teil des Friedhofs habe , wurde nicht als Grund für einen Chip anerkannt. Allerdings: Ich habe ca 1000 Trauerfeiern auf dem Friedhof gehabt !