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Hamburgs Rückhaltebecken – Nutzung, Pflege und Instandhaltung – ein Trauerspiel – kein Wunder, dass die Rückhaltebecken häufig stinken – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

 

 

Hamburgs Rückhaltebecken – Nutzung, Pflege und Instandhaltung – ein Trauerspiel – kein Wunder, dass die Rückhaltebecken häufig stinken

Ich habe beim Senat nachgefragt (Drs. 22/2497), wie es um unsere Rückhaltebecken bestellt ist.

Eigentlich sollten nach Ansicht des Senates die Rückhaltebecken mindestens alle 30 Jahre entschlammt werden. Dennoch sieht der Senat keinen Anlass, diese in regelmäßigen Zeitabständen zu säubern, noch sieht er eine Gefahr durch entstehende giftige Gase.

Ein übergeordnetes Konzept für Pflege und Erhaltung ist nicht vorhanden und soll auch nicht entstehen. Offensichtlich fehlt es einfach an entsprechenden Mitteln. Somit werden wir wohl auch zukünftig mit stinkenden und belasteten Rückhaltebecken leben müssen.

 

Rückhaltebecken sind aus dem Hamburger Stadtbild nicht weg zu denken. Laut Senatsangaben (Drs. 21/9766) gibt es allein in Bramfeld 15, in Farmsen 19 und in Steilshoop 2.

In den Rückhaltebecken wird anfallendes Niederschlagswasser zurückgehalten. Sie können im Verlauf eines Fließgewässers, zwischen Siel und Gewässer oder als Grundstücksentwässerungsanlage angeordnet sein, um einen gedrosselten Ablauf in die aufnehmenden Gewässer zu gewährleisten und so Hochwasserwellen zur Vermeidung von Hochwasserrisiken für Unterlieger, Schäden an Gewässerläufen sowie hydraulischen Stress für die Gewässerorganismen zu reduzieren. Darüber hinaus werden in RHB Sedimente und Schwebstoffe zurückgehalten.

Für viele Anwohner/innen steht diese Funktionalität jedoch nicht im Vordergrund. Für Sie sind die Rückhaltebecken kleine Oasen, die oftmals die einzige Rückzugsgelegenheit in einer dicht besiedelten Stadt darstellen. Hier kann man ein wenig Natur erleben und bei einem gemütlichen Spaziergang die Seele baumeln lassen.

Leider wird für den Erhalt der Rückhaltebecken nicht viel getan. Wie der Senat mitteilt, erfolgt eine Reinigung nur nach Bedarf. Dabei gibt es keinen zeitlichen Mindestabstand. Wichtigstes Kriterium ist die Aufrechterhaltung des Retentionsvolumens der RHB, also die Bewahrung ihrer Funktionalität. Aspekte wie Vermüllung, Sauerstoffverfügbarkeit und Geruchsbelästigung gilt es laut Senat ebenso zu beachten. In Anbetracht des Zustandes vieler Rückhaltebecken, erscheint dies jedoch wenig glaubhaft.

Auch im Bezug auf das Entstehen giftiger Gase wie Methan aus Faulschlamm, sieht der Senat keinen Handlungsbedarf. Die Abwesenheit oder Vorhandensein von Sedimentschichten sei kein Qualitätskriterium für Gewässer, da die Umwandlungsprozesse in Gewässern von einer Vielzahl von Einflussgrößen abhängen. Ob und inwiefern nun gifte Gase entstehen – diese Antwort bleibt der Senat schuldig.

Folglich gibt es auch keine Übersicht über belastete Gewässer, noch plant man dergleichen, da angeblich keine fachliche Notwendigkeit bestehe. Gleiches gilt für eine regelmäßige Entschlammung nach zeitlichen Mindestabständen.

Algenwuchs ist aus Sicht des Senates ebenfalls unbedenklich, soweit keine Bade- oder schwimmsportliche Nutzung stattfindet.

So ist es nur folgerichtig, dass der Senat über kein adäquates Konzept zur langfristigen und nachhaltigen Pflege und Erhaltung der Gewässer verfügt. Für die Erstellung eines übergeordneten Konzeptes für alle Arten von Rückhaltebecken sieht man keine Notwendigkeit.

Hauptgrund für die mangelnde Pflege dürfte der Mangel an finanziellen Mitteln sein. So teilt die Umweltbehörde mit (Bezirksdrucksache 21-0334.1), dass die für die Entschlammung von Gewässern zur Verfügung stehenden Mittel in ganz Hamburg knapp sind, so dass eine an den verfügbaren Ressourcen orientierte Priorisierung der notwendigen Entschlammungen durchgeführt werden muss.

Nach Auffassung der Umweltbehörde wird jedes Gewässer unterschiedlich belastet, so dass einige Rückhaltebecken bereits nach weniger als 30 Jahren entschlammt werden müssen, während andere eine längere Lebensdauer haben. Die vom Bezirksamt Wandsbek genannte Zahl von 30 Jahren ist ein Durchschnittswert, der aus Sicht der Umweltbehörde realistisch ist.

Wie ich finde ein Trauerspiel. Was denken Sie? Sollten unsere Rückhaltebecken besser gepflegt und regelmäßig entschlammt bzw. gereinigt werden?

Weiterführende Informationen zum Thema: Umweltschutz – Bezirke auskömmlich finanzieren. (Drs. 22/1891)

Nachtrag:

Ich habe noch einmal beim Senat nachgefragt (Drs. 22/3249), ob nun giftige Gase wie etwa Methan aus Faulschlamm entstehen können und wie der Senat deren Gefährlichkeit einschätzt.

Er teilt dazu mit, dass Methan in geringem Ausmaß kontinuierlich aus sämtlichen naturbelassenen Flächen wie Böden, Gewässern sowie auch aus Sedimenten entweicht. Methan entsteht bei der mikrobiellen Umsetzung organischen Materials, z.B. bei Verrottungs-, bei Faulungs- oder bei Verdauungsprozessen, und ist damit eine Zwischenstufe des natürlichen Stoffkreislaufs. Methan ist der meistvertretene Kohlenwasserstoff in der irdischen Atmosphäre. Es ist geruchslos und ungiftig, hat aber eine hohe Klimawirksamkeit.

Neben Methan können in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial von Zersetzungsprozessen und der Umgebungsbedingungen auch andere Gase entstehen. Typisch dafür sind Ammoniak, Kohlendioxid, Sauerstoff und Schwefelwasserstoff. Einige davon, wie Ammoniak oder Schwefelwasserstoff, können auch giftig sein, jedoch nicht in den üblicherweise auftretenden, natürlichen Konzentrationen.

Ferner heißt es, dass sich die Reaktionsgeschwindigkeit chemischer wie biochemischer Prozesse in der Regel mit steigender Temperatur erhöht. Insofern kommt es im Sommer zu erhöhter mikrobieller Aktivität und damit einhergehend verstärkter Ausgasung. Gefährliche Konzentrationen werden im Freien aber auch dann nicht erreicht.

Laut Einschätzung des Senates besteht somit für Menschen kein unmittelbares Gesundheitsrisiko. Methan ist jedoch ein sehr starkes Treibhausgas, viel stärker als CO2 und besitzt daher, wie es der Senat ausdrückt, eine hohe Klimawirksamkeit.

Wohlmöglich ein Grund für den rot-grünen Senat hier ein wenig genauer hinzuschauen, hat man sich doch die Bekämpfung des Klimawandels auf die Fahnen geschrieben.

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Kommentare: 2
  • #1

    Christine (Donnerstag, 04 Februar 2021 13:39)

     

    Sehr guter Beitrag, es wird nur schön bleiben, wenn man sich kümmert bzw. solche Flächen pflegt. Ich finde es sollte kurzfristig geprüft werden, wie der Stand des Rückhaltebeckens ist und dann sollte je nach Zustand gehandelt werden. Zu warten bis größere Schäden entstehen ist oft nicht die richtige Entscheidung!
    Vielen Dank für Ihren Einsatz Herr Kappe!!!!! VG Christine G.

  • #2

    Frau V. (Samstag, 06 Februar 2021 07:53)

     

    Hallo, danke auch von mir für die Initiative. Die Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Raumes wird vernachlässigt. Dafür ließen sich viele Beispiele beibringen. Eines davon ist der kleine See in Bramfeld. Auch er hat eine Rückhaltefunktion. Er stank in 2020 mehrere Wochen lang fäkal. Wir Bürger*innen können einen Beitrag leisten über den Melde – Michel. Mein Anspruch an das Management unserer Stadt, an die Politik ist aber, dass Infrastruktur gepflegt wird, dass ein See nicht stinkt.