Neue Corona-Regelungen für Hamburg
Der Senat informiert:
„Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis zum 7. März 2021 zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen anzupassen.
Der Senat hat heute vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig und konsequent umzusetzen. Die Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung wird in diesem Sinne verlängert und tritt morgen, Freitag, 12. Februar 2021, in Kraft.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter „mehr lesen“.
Maskenpflicht
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen weiterhin grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Mit der Verlängerung der Rechtsverordnung ist nun auch das Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten von noch geöffneten kulturellen Einrichtungen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Bücherhallen und Gedenkstätten.
Unter medizinische Masken fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.
Soweit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen nicht vorgeschrieben ist, wird das Tragen einer solchen dringend empfohlen.
In Senioren- und Pflegeeinrichtungen bleibt es bei verpflichtenden Schnelltests für Personal und Besucher. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen. Weiterhin müssen auch Personen, die Pflegeeinrichtungen, beispielsweise aus therapeutischen oder medizinischen Gründen oder zur Erledigung von Rechtsgeschäften betreten, eine medizinische Maske tragen.
Personen, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen befreit sind, müssen das künftig mit einem ärztlichen Attest (Original) oder einem Schwerbehindertenausweis auf Nachfrage nachweisen können.
Kontaktbeschränkung
Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte müssen sich weiterhin auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränken. Die Zahl der Haushalte soll insgesamt konstant und klein gehalten werden. Die Kontakte sollen sich also insgesamt auf so wenig Haushalte wie möglich beschränken.
Friseure
Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und dem körperlichen Allgemeinzustand, wird eine Öffnung von Friseurbetrieben ab dem 1. März erlaubt. Dies ist insbesondere wichtig für ältere Menschen, die sich oft ohne fremde Hilfe die Haare nicht waschen können. Ab dem 1. März 2021 dürfen Friseure wieder öffnen, wenn es für ihren Betrieb ein Schutzkonzept gibt. Für anwesende Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese darf vorübergehend abgelegt werden, solange dies zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist. Ein Besuch beim Friseur ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt.
Schule
An den Hamburger Schulen wird bis zu den Hamburger Märzferien (26. Februar 2021) weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden. Die Schulen laden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zur individuellen Prüfungsvorbereitung in kleinen Gruppen in die Schule ein.
Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen mehrere Prüfungskolloquien zur gezielten Vorbereitung der Abschlussprüfungen anzubieten. Dazu sollen die Schülerinnen und Schülern in kleinen Gruppen stundenweise mit ihren Lehrkräften unter Einhaltung der Mindestabstände, der Maskenpflicht und der Hygieneregeln in der Schule lernen können.
Kita
In den Kindertageseinrichtungen wird die erweiterte Notbetreuung zunächst bis Anfang März fortgesetzt. Die Betreuungssituation wird vor dem Hintergrund der pandemischen Lage gemeinsam mit Anbietern fortlaufend ausgewertet und ggf. angepasst.
Religionsgemeinschaften
Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zukünftig nicht mehr gesondert den Behörden angezeigt werden, wenn die Schutzkonzepte der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften den Regelungen des von der Senatskanzlei zur Verfügung gestellten Muster-Schutzkonzeptes entsprechen.“
Kommentar schreiben