Wohnungsbau an der Bramfelder Drift/Bramfelder Chaussee geplant: 255 Wohnungen, Büroflächen, Spielplatz und Tiefgaragen
An der Bramfelder Drift 14 bis 22 / Bramfelder Chaussee 455 bis 469 gibt es konkretes Interesse einer Eigentümergemeinschaft, bis zu 15 Gebäude mit bis zu fünf Geschossen zu bauen.
So könnten 22.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für bis zu 255 Wohnungen und Büroflächen entstehen.
Zudem sind Tiefgaragen und ein integrierter Spielplatz geplant.
Auf der Suche nach bereitwilligen Investoren ist der Bezirk schon lange. Dieses Stück an der Magistrale Bramfelder Chaussee eignet sich gut, um das bezirkliche Wohnungsbauprogramm voranzubringen und zugleich eine Mischform von Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Durch die Planung von Tiefgaragen würde kein zusätzlicher Parkdruck entstehen bzw. eine Entlastung stattfinden. Die Dächer sollen mit Dachbegrünung und Solaranlagen ausgestattet sein.
Bisher stehen auf dem Gelände ein- und zweigeschossige Häuser, die nicht besonders effizient angeordnet sind. Die Eigentümergemeinschaft besitzt jedoch erst etwa zwei Drittel der Flächen. So könnte sich eine endgültige Fertigstellung, sollte die Bezirksversammlung dem Bebauungsplan denn zustimmen, in die Länge ziehen. Auch das Planrecht muss hier geändert werden. Man kann davon ausgehen, dass ein abschnittsweiser Bau stattfinden wird.
Dieser Art Nachverdichtung an den Magistralen steht aus Sicht der CDU Bramfeld/Steilshoop nichts entgegen – schließlich fordert die CDU Hamburg seit Jahren die Umsetzung eines Magistralenkonzeptes. Insbesondere, wenn die Neuflächenversiegelung so gering wie möglich bleibt, tatsächlich ein Spielplatz gebaut wird und Bäume die Geschossbauten umranden werden. Bei einem nach wie vor wachsendem Bramfeld ist dabei auch der Fokus auf die nötige Infrastruktur zu richten: Mehr Einwohner/innen bedeutet ein erhöhter Bedarf für Kitas, Schulen und ÖPNV.
Die Drucksache inklusive einer Visualisierung der Bauwilligen finden Sie hier: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013485
Für dieses Bauvorhaben wurden folgende Anforderungen beschlossen (siehe) :
- Mindestens 30 % der Wohnungen in allen unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben, insbesondere den Vorhaben des Wohnungsvereines Hamburg von 1902 eG, der HSG und eines privaten Grundeigentümers im Einmündungsbereich Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee sind als öffentlich-geförderte Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Zusätzlich sollen in angemessenem Umfang Wohnungen mit preisreduzierter Anfangsmiete realisiert werden.
- Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und mindestens extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.
- Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
- Die unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben sind mindestens im Energiestandard KfW 55 nach dem zum Bauantragszeitpunkt geltenden Gebäudeenergiegesetz zu realisieren. Die Investoren verpflichten sich darüber hinaus, eine Ausführung als KfW 40-Haus zu prüfen und diese Prüfung nachvollziehbar nachzuweisen.
- Sämtliche Außenwände der Gebäude sind attraktiv weitgehend als Vollklinker zu gestalten und mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen.
- In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben werden 10% der Pkw-Stellplätze mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet, weitere 10% der Stellplätze dafür vorbereitet.
- In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben wird ein Pkw-Stellplatzschlüssel je Wohneinheit von mindestens 0,4 für „normale“ Wohnungen und 0,2 für senioren- oder behindertengerechte Wohnungen eingehalten (mind. jedoch rund 70 Stellplätze über alle o.g. Vorhaben). Darüber hinaus erstellen die Investoren ein Mobilitätskonzept.
- In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben wird geprüft, einen Teil der Fahrradstellplätze mit einer Ladeeinrichtung (z.B. abschließbare Ladeboxen) für e-Bikes auszurüsten.
- Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 -ABH geforderten Fahrradstellplätzen verpflichten sich die Investoren, den Nutzern von Lastenfahrrädern Pkw-Stellplätze zur Anmietung anzubieten. Es wird davon ausgegangen, dass sich 2-3 Lastenfahrräder einen PKW-Stellplatz teilen können.
- Die Gestaltung der Außenbereiche soll eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen vorrangig nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.
- Baumfällungen sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze gefällt werden, sind diese im Verhältnis 1:2 oder nach BUKEA-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere) vorrangig auf den Grundstücken der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben oder auf einem anderen nachweislich geeigneten Grundstück im Zugriff der Investoren im Bezirk Wandsbek mit vorrangig heimischen Gehölzen zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung auf Grundstücken der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben nicht möglich, suchen die Investoren gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten; falls diese nicht verfügbar sind, nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (z.B. Fassadenbegrünungen, intensiverer Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung). Eine Ersatzzahlung soll nachrangig erfolgen.
- Die gesamte private Außenbeleuchtung in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben erfolgt insektenfreundlich.
- Sämtliche Zufahrten und Wege sind nach Möglichkeit in einem luft- und wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.
- Die Bauherren der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben prüfen die Möglichkeit, Flächen für eine öffentlich zugängliche Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens zwei Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen.
- Es werden durch die Bauherren der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben 15 % mehr barrierefreie oder barrierereduzierte (gem. IFB) Wohnungen gebaut, als im Sinne der HBauO gefordert sind.
- Die Niederschlagsentwässerung ist möglichst naturnah und dezentral in geeigneten Versickerungsanlagen z.B. Mulden durchzuführen, wenn ansonsten keine Flächenkonkurrenzen bestehen.
- Kinderspielflächen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einzelprojektes mit hochwertigen Geräten auszustatten. Den Anforderungen an die Inklusion soll Rechnung getragen werden.
- Die Außenanlagen sind im Rahmen der gegebenen räumlichen Möglichkeiten so zu gestalten, dass Orte der Begegnung für die Nachbarschaft geschaffen werden und die Gemeinschaft des Quartiers gefördert wird (z.B. durch Sitzgruppen und Tische).
- Erdgeschossig zur Bramfelder Chaussee sind im Wesentlichen Flächen mit publikumsaffiner Nutzung (ohne Wohnnutzung) vorzusehen, die belebend in den Stadtraum wirken und die Attraktivität des Quartiers erhöhen, wie z. B. wohnortnahe Versorgung und Gewerbe sowie soziale oder kulturelle Nutzungen. Insbesondere im Kreuzungsbereich Fabriciusstraße / Ecke Bramfelder Chaussee sind mindestens im Erdgeschoss publikumsaffine Nicht-Wohnnutzungen vorzusehen.
- Das momentan unbebaute Eckgrundstück Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee („Südspitze“) ist in der Bebauungsplanung aufgrund seiner städtebaulich besonders hervorgehobenen Lage angemessen auszugestalten und als raumbildende Ecke auszubilden.
- Alle Vorhaben werden an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen.