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Überdachte Fahrradstellplätze an unseren Schulen kaum vorhanden – mehr Fahrräder erfordern auch mehr entsprechende Infrastruktur! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Überdachte Fahrradstellplätze an unseren Schulen kaum vorhanden – mehr Fahrräder erfordern auch mehr entsprechende Infrastruktur!

An Stadtteilschulen und Gymnasien sind zehn Fahrradstellplätze je Klassenraum ohne Fachklassen vorgesehen, an Grundschulen und Sonderschulen sechs Fahrradstellplätze je Klassenraum ohne Fachklassen und an Beruflichen Schulen und Ausbildungszentren der freien Wirtschaft nur ein einziger Fahrradplatz je 15 gleichzeitig anwesender Schülerinnen und Schülern.

 

Finden Sie das ausreichend? Eine Ausweitung wird derzeit geprüft. Eine Übersicht aller Schulen finden Sie unter folgendem Text. Prüfen Sie gerne, ob die vom Senat gelieferten Zahlen bei Ihrer Schule stimmen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, melden Sie sich gerne bei mir.

Der Senat verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, die Voraussetzungen für die Fahrradmobilität von Schülerinnen und Schülern deutlich zu verbessern. Trotz der Förderung des Radverkehrs häufen sich jedoch die Beschwerden darüber, dass viele Schulen zu wenig Fahrradständer aufweisen.

 

Auf der einen Seite kritisiert der Senat die Elterntaxen, auf der anderen Seite sind laut Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen viel zu wenig Fahrradplätze an Schulen vorgesehen.

 

So sind an Stadtteilschulen und Gymnasien zehn Fahrradstellplätze je Klassenraum ohne Fachklassen vorgesehen, an Grundschulen und Sonderschulen sechs Fahrradstellplätze je Klassenraum ohne Fachklassen und an Beruflichen Schulen und Ausbildungszentren der freien Wirtschaft nur ein einziger Fahrradplatz je 15 gleichzeitig anwesender Schülerinnen und Schülern.

 

Die tatsächliche Anzahl an Fahrradplätzen an den einzelnen Hamburger Schulen ist dem Senat gar nicht bekannt. Wie passt das zusammen? Ich habe zusammen mit meiner Fraktion beim Senat nachgefragt (Drs. 22/2692).

 

Der Senat teilt hierbei mit, dass die Stellplätze statistisch nicht erfasst werden, man nun jedoch eine Begehung auf allen Schulgrundstücken durchgeführt habe. Standorte, an denen sich mehrere Schulen befinden und Schulen mit mehreren Standorten wurden grundsätzlich einbezogen. Die Auswertung habe ich für Sie als Anlage miteingefügt. Schauen Sie gerne nach, ob die vom Senat gelieferten Zahlen stimmen.

 

Die Vorgaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrradplätze an den Schulen beruht laut Senat auf Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Schulform, die seit Einführung der Herstellungspflicht für Fahrradplätze im Jahr 1996 kontinuierlich mit jeder Änderung der Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ überprüft und fortgeschrieben wurde.

 

Der Entwicklung der Bemessungswerte für Fahrradplätze lagen Gutachten der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e.V. zugrunde. Der Bemessungswert für Grundschulen sieht einen Schlüssel von sechs Fahrradplätzen je Klasse vor. Dieser Schlüssel ist eher niedrig, da Grundschulkinder regelhaft erst in der vierten Klasse die Fahrradprüfung absolvieren. Erst ab der vierten Klasse wird empfohlen, dass Grundschulkinder sich ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Bei den weiterführenden Schulen (Stadtteilschulen, Gymnasien) beträgt der Bemessungsschlüssel zehn Fahrradplätze je Klasse.

 

Auf die Frage, ob eine Aktualisierung dieser Vorgaben für notwendig erachtet wird, um die Voraussetzungen für die Fahrradmobilität von Schülerinnen und Schülern zu verbessern, teilt der Senat mit, dass die Bemessungswerte bei der derzeitig anstehenden Fortschreibung der Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ überprüft und fortgeschrieben werden.

 

Hoffentlich erkennt die zuständige Behörde dabei, dass das gewünschte Wachstum der Fahrradmobilität auch eine entsprechende Infrastruktur erfordert.

 

Darüber hinaus, so der Senat, stehe es den Schulen frei, in Abstimmung mit den schulischen Gremien auch Verbesserungen bezüglich der Fahrradabstellsituation an der Schule in Abstimmung mit SBH | Schulbau Hamburg und an den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule orientiert zu planen und diese vorzunehmen.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die Schulen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden.

 

Was denken Sie? Sind Fahrradstellplätze an den Schulen ihrer Kinder oder Enkel ausreichend vorhanden?

Download
Liste der Schulen und deren Fahrradstell
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