Skip to content Skip to footer

Corona-Schutzimpfung: neue Termine – pflegende Angehörige und weitere Gruppen aus Priorität 2 zur Terminbuchung berechtigt – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Corona-Schutzimpfung: neue Termine – pflegende Angehörige und weitere Gruppen aus Priorität 2 zur Terminbuchung berechtigt

Der Senat informiert: Für die bisher aufgerufenen Personen können weiterhin Termine vergeben werden. Berechtigt für eine Schutzimpfung sind in bestimmten Fällen auch bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen. Personen im Alter von über 75 Jahren werden dann als nächstes schrittweise aufgerufen. Sie können erst nach Eingang eines entsprechenden Schreibens einen Termin vereinbaren.

Angehörige oder Kontaktpersonen Pflegebedürftiger, die eine Schutzimpfung erhalten wollen, benötigen dafür eine Bestätigung. Diese Bestätigung wird durch die pflegebedürftige Person selbst ausgestellt. Zur Ausstellung berechtigt sind Menschen über 70 Jahren, die pflegebedürftig sind, jedoch nicht in einer Einrichtung gepflegt werden oder Menschen, die an einer der Vorerkrankungen nach §3 Nr. 2 der Impfverordnung leiden.

Ein simples, einseitiges Formular dafür steht kurzfristig unter www.hamburg.de/corona-impfung zur Verfügung. Zusätzlich muss ein eindeutig zuzuordnender Beleg über den Pflege-/Betreuungsgrad der benennenden Person beigefügt werden. Mit diesen beiden Nachweisen wird im Impfzentrum die Berechtigung geprüft. Die Schutzimpfung kann nur durchgeführt werden, wenn die Berechtigung aufgrund korrekter und vollständiger Unterlagen nachgewiesen wird. Termine können ab sofort vereinbart werden.

 

Zusätzlich aufgerufen ist nun auch das Personal von Heilmittelerbringern (Ergo-, Physio- und Ernährungstherapeuten sowie Podologen und deren Praxispersonal) sowie von Gesundheitshandwerken mit direktem Patientenkontakt; die berechtigten Personen werden über die Kammern und Arbeitgeber informiert.

 

Zusammengefasst: der aktuelle Stand bei der Impfkampagne in Hamburg

Insgesamt sind in Hamburg aktuell rund 266.000 Schutzimpfungen verabreicht worden. Gut 93.000 Hamburgerinnen und Hamburger erhielten bereits die zweite Dosis, womit die volle Schutzwirkung erreicht sein dürfte. Weite Teile der ersten Prioritätsgruppe, darunter der über-80-Jährigen und der Pflegeheimbewohner und -beschäftigten, dürften darunter fallen. Die tagesaktuellen Werte werden online abrufbar im Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts zusammengeführt.

 

Die Schutzimpfungen in den Pflegeeinrichtungen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Derzeit suchen mobile Impfteams Seniorenwohnanlagen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auf. Schutzimpfungen wurden auch für das Personal von Krankenhäusern, Rettungsdienst und Polizei durchgeführt.

 

27 Schwerpunktpraxen in Hamburg sind mit Impfstoff beliefert worden und sprechen gezielt Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen an, die eine Schutzimpfung in der Praxis erhalten können. Dies gilt derzeit nur für Personen, die von ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt gezielt dazu angesprochen werden. Ebenfalls mit Impfstoff beliefert wurde das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI), das Menschen mit Behinderung gezielt Impfangebote macht.

 

Einen Termin im Impfzentrum kann vereinbaren, wer zu einer der folgenden Personengruppen gehört:

 

·         Menschen im Alter von über 80 Jahren

·         Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten

·         niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal

·         Beschäftigte im Rettungsdienst und im Krankentransportbereich

·         Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Beschäftigten in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken

·         Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen und -berater

·         Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter)

·         Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, (Personal von) Heilmittelerbringer (Ergo-, Physio- und Ernährungstherapeuten sowie Podologen und deren Praxispersonal), Gesundheitshandwerker mit direktem Patientenkontakt

·         Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten

·         Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen

·         Angehörige von pflegebedürftigen Personen, und zwar bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Impfverordnung, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

 

Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfung für die bisher aufgerufenen Personengruppen dauert weiterhin an und wird nicht beendet. Bei Aufruf weiterer Gruppen behalten die zuvor bereits aufgerufenen Gruppen die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren. Diese können unter www.impfterminservice.de sowie telefonisch unter 116 117 gebucht werden. Die Anzahl der verfügbaren Termine richtet sich daher nach der Belieferung mit Impfstoff. Bei einer Impfberechtigung aufgrund der Tätigkeit ist es erforderlich, diese über einen Arbeitgebernachweis zu belegen. Die Impfberechtigung wird dabei nicht bei der Terminvergabe, sondern erst im Impfzentrum verbindlich festgestellt.

 

Gegenwärtig noch nicht aufgerufene Gruppen – weitere Planungen

Abhängig von den nach Hamburg gelieferten Impfstoffmengen werden weitere Gruppen aufgerufen, die einen Anspruch mit hoher Priorität haben. Gegenwärtig werden die Planungen für weitere Gruppen, die gegenwärtig noch nicht zur Terminvereinbarung berechtigt sind, konkretisiert.

 

Voraussichtlich ab der 14. Kalenderwoche, also nach Ostern, werden weitere Arztpraxen mit Impfstoff beliefert. Zunächst werden die Liefermengen gering sein, und dann über die folgenden Wochen hinweg aufwachsen. Es wird dann möglich sein, direkt in den Praxen einen Termin zu vereinbaren. Die Impfungen in den Praxen dienen vorrangig dazu, für Personen mit einer einschlägigen Vorerkrankung, die in § 3, Abs. 1 Zif. 2 der Impf-Verordnung des Bundes benannt ist, schrittweise ein Impfangebot zu machen. Eine Terminvereinbarung für das Impfzentrum wird so für die betroffenen Personengruppen überwiegend nicht erforderlich.

 

Derzeit wird eine Einladung für Personen im Alter zwischen 75 und 80 Jahren vorbereitet. Diese werden bei ausreichender Impfstoffverfügbarkeit gestaffelt nach ihrem Alter aufgerufen. Sie erhalten ab Anfang April eine schriftliche Benachrichtigung, die per Post an die Meldeadresse geschickt wird. Erst ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung kann die Terminvereinbarung erfolgen. Jeweils zeitgleich zum Schreiben wird die gesamte benötigte Terminmenge für die aufgerufene Personengruppe in das Buchungsportal eingestellt, sodass so viele Termine zur Verfügung stehen, wie Aufforderungen zur Terminbuchung versandt werden.

 

Der Senat wird öffentlich über jeden weiteren Aufruf informieren. Sofern möglich werden Impfberechtigte auch direkt informiert. Alle Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung sind unter www.hamburg.de/corona-impfung zusammengetragen.