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Beschwerden über fehlende Bio- und Papiermülltonnen – Meldung an die SRH möglich – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Beschwerden über fehlende Bio- und Papiermülltonnen – Meldung an die SRH möglich

Eine direkte Beschwerdestelle gibt es nicht, jedoch können entsprechende Beanstandungen an die allgemeine E-Mail-Adresse info@stadtreinigung.hamburg.de gerichtet werden. Die Stadtreinigung (SRH) prüft dann die jeweiligen Einzelfälle. Sollte die SRH nicht entsprechend prüfen, melden Sie sich gerne bei mir. Derzeit sind ca. 322.500 Benutzungseinheiten für Bioabfall und bei ca. 189.400 Benutzungseinheiten für Altpapier von der Aufstellung befreit.

 

Des Öfteren wurde ich schon von Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen, dass einige private Vermieter nicht alle vorgeschriebenen Müllbehälter (insbesondere Biotonnen) – trotz ausreichendem Platzangebot – zur Verfügung stellen.

 

Dies erklärt sich dadurch, dass die Pflicht hierzu auf schriftlichen Antrag aufgehoben werden kann, wenn die örtlichen Entsorgungsverhältnisse einem Anschluss entgegenstehen.

 

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn kein ausreichender Standplatz vorhanden ist und auch nicht mit zumutbarem Aufwand geschaffen werden kann (Drs. 22/3506).

 

Wie sich Anwohner/innen darüber beschweren können, wenn trotz ausreichend Platzangebot private Vermieter nicht alle vorgeschriebenen Müllbehälter aufstellen, habe ich für Sie beim Senat erfragt. (Drs. 22/3905).

 

Eine direkte Beschwerdestelle dazu ist für Anwohnerinnen und Anwohner laut Senatsangaben nicht vorgesehen. Da es sich um individuelle verwaltungsrechtliche Angelegenheiten der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern handelt, ist aus Datenschutzgründen eine Auskunftserteilung an Dritte nicht ohne weiteres zulässig.

 

Entsprechende Beschwerden können jedoch an die allgemeine E-Mail-Adresse info@stadtreinigung.hamburg.de gerichtet werden. Die SRH prüft dann die jeweiligen Einzelfälle.

 

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Aufstellung von Restmüllbehältern nicht möglich. Lediglich für Papier- und Biotonnen kann eine einzelfallbezogene Befreiung beantragt werden. Die Anzahl regelkonformer Befreiungsanträge liegt bei ca. 322.500 Benutzungseinheiten für Bioabfall und bei ca. 189.400 Benutzungseinheiten für Altpapier.