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Bramfeld – Kein Zebrastreifen im Carsten-Reimers-Ring: Polizei sieht keine Notwendigkeit für Fußgängerüberweg

Die Hoffnung auf einen neuen Zebrastreifen im Carsten-Reimers-Ring in Hamburg-Bramfeld hat einen Dämpfer erhalten. Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 36 (PK36) hat den Vorschlag eines Anwohners zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs geprüft – und nun abgelehnt.

Laut Antwort der Polizei sei die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO § 26 II) nur dann zulässig, wenn es erforderlich ist, Fußgängern Vorrang einzuräumen, weil sie die Straße andernfalls nicht sicher überqueren können. Voraussetzung dafür seien ein hohes Verkehrsaufkommen sowohl bei Fahrzeugen als auch bei Fußgängern.

In Tempo-30-Zonen wie im Carsten-Reimers-Ring ist die Anordnung von FGÜ laut den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) grundsätzlich nicht vorgesehen und gemäß § 45 Abs. 9 StVO sogar rechtlich unzulässig, sofern keine besonderen Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

Eine solche Ausnahmesituation – beispielsweise durch außergewöhnlich viel Querungsverkehr oder eine nachgewiesene Unfallhäufung – konnte die Behörde jedoch nicht feststellen. Eine Unfallauswertung am betreffenden Straßenabschnitt habe keine Auffälligkeiten ergeben, zudem sei die Stelle laut Polizei für alle Verkehrsteilnehmer ausreichend einsehbar.

Die Straßenverkehrsbehörde des PK36 kommt daher zu dem Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle gibt.

Für den Anwohner, der sich für mehr Sicherheit im Bereich eines nahegelegenen Parks und Spielplatzes eingesetzt hatte, ist diese Entscheidung enttäuschend. Dennoch zeigt sein Engagement, dass Bürgerbeteiligung in Fragen der Verkehrssicherheit ernst genommen und geprüft wird – auch wenn nicht jeder Vorschlag letztlich umgesetzt werden kann.