Skip to content Skip to footer

Mieterschutz: Hamburg führt Mietenmelder ein

Der Hamburger Senat hat einen neuen digitalen Meldedienst eingeführt, um den Mieterschutz in der Stadt zu verbessern. Mit dem sogenannten Mietenmelder können Mieterinnen und Mieter mutmaßlich überhöhte Mieten direkt und unkompliziert online melden.

Digitale Meldung von Mietpreisüberhöhungen

Ab sofort können Verdachtsfälle überhöhter Mieten an die zuständigen Bezirksämter übermittelt werden. Der Online-Meldedienst bietet eine strukturierte Eingabemaske, die eine einfache und effiziente Erfassung der relevanten Daten ermöglicht. Zudem können erforderliche Nachweise direkt hochgeladen werden, sodass die zuständigen Dienststellen zeitnah eine Prüfung einleiten können.

Hintergrund: Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung

Der Mietenmelder ist Teil der Maßnahmen des Senats zur Bekämpfung von überhöhten Mieten. Nach geltendem Recht kann eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG (Wirtschaftsstrafgesetz) darstellen. Liegt die Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könnte es sich um Mietwucher nach § 291 StGB handeln. Die Bezirksämter benötigen zur Prüfung dieser Fälle detaillierte Angaben zur Wohnung, darunter Größe, Ausstattung und die Höhe der Miete. Der Mietenmelder unterstützt diesen Prozess durch eine vereinfachte Meldung und eine strukturierte Bereitstellung der Informationen.

Erreichbarkeit des Mietenmelders

Der digitale Mietenmelder ist ab sofort online verfügbar und kann unter folgendem Link genutzt werden:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/mietenmeld