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Grundsteuerbescheide kommen erst nach der Bürgerschaftswahl – Hamburg legt Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer fest

Der Versand der Grundsteuerbescheide in Hamburg erfolgt erst nach der Bürgerschaftswahl. Dies hat der Senat offensichtlich bewusst so entschieden, damit die Leute nicht vor der Wahl einen Schock bekommen. Nun werden für betroffene Steuerpflichtige umfassende Informationen bereitgestellt. Die Härtefallregelungen sollen ungewollte Belastungen durch die Reform der Grundsteuer abfedern.

Grundsteuerreform in der finalen Phase

Mit der Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Grundsteuer hat die Finanzbehörde Hamburg die Rahmenbedingungen finalisiert. Ab März 2025 werden die Grundsteuerbescheide in vier Tranchen versendet. Steuerpflichtige können bereits im Vorfeld mithilfe der Berechnungshilfe auf www.grundsteuer-hamburg.de ihren individuellen Zahlbetrag ermitteln und sich auf die Änderungen vorbereiten. Die erste Zahlung der neuen Grundsteuer ist für den 30. April 2025 vorgesehen, sodass ausreichend Zeit für eventuelle Korrekturen bleibt.

Härtefallregelungen für ungewollte Mehrbelastungen

Der Senat hat versichert, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral gestaltet ist. Dennoch kann es im Einzelfall zu erheblichen Mehrbelastungen kommen. In solchen Fällen greifen Härtefallregelungen, die nun detailliert erläutert wurden.

Ein Härtefall kann unter anderem vorliegen, wenn:

  • Eingeschränkte Erreichbarkeit: Grundstücke, die beispielsweise in einem Naturschutzgebiet liegen und nur über unbefestigte Wege erreichbar sind.
  • Sehr alte Gebäude: Immobilien, die ihre Gesamtnutzungsdauer überschritten haben und nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind.
  • Nutzungseinschränkungen durch behördliche Anordnungen: Beispielsweise wenn ein Gebäude teilweise aufgrund eines Betretungsverbots nicht genutzt werden darf.
  • Wiederkehrende Sturmflutschäden: Wenn eine Immobilie regelmäßig durch Naturereignisse stark beeinträchtigt wird.

Besondere Regelungen gelten für gewerbliche Immobilien, insbesondere im Hamburger Hafen. Aufgrund der Hochwassergefährdung in der Tideelbe wurde mit der Hafenwirtschaft eine gesonderte Vereinbarung getroffen, um untragbare Härten zu vermeiden.

Handlungsbedarf für Steuerpflichtige

Alle Betroffenen werden dazu ermutigt, rechtzeitig zu prüfen, ob sie von den Härtefallregelungen profitieren könnten. Zudem sollten sie überprüfen, ob Wohngeld oder Lastenzuschuss in Frage kommt. Auch organisatorische Fragen, wie die Löschung eines alten Dauerauftrags oder die Erteilung eines SEPA-Mandats, sollten geklärt werden.

Detaillierte Informationen und Antragsvoraussetzungen sind auf der offiziellen Website www.grundsteuer-hamburg.de abrufbar. Wer einen Härtefallantrag stellen möchte, muss dies detailliert begründen und idealerweise ein qualifiziertes Gutachten vorlegen.

Mit diesen Maßnahmen will Hamburg sicherstellen, dass die Reform der Grundsteuer sozial ausgewogen umgesetzt wird und ungewollte Härten abgemildert werden.