Die Bundestagswahl 2025 steht kurz bevor, und bereits jetzt haben sich rund 35 Prozent der Wahlberechtigten in Hamburg für die Briefwahl entschieden. Trotz des verkürzten Zeitraums ist das Interesse daran weiterhin hoch. Wer noch per Brief wählen möchte, sollte sich beeilen: Der Antrag kann bis Freitag, den 21. Februar um 15 Uhr, in der zuständigen Wahldienststelle gestellt werden.
Wichtige Fristen zur Briefwahl
- Späteste Beantragung der Briefwahl: Freitag, 21. Februar, 15 Uhr
- Empfohlene Abgabe per Post: Bis spätestens Donnerstag, 20. Februar
- Späteste Abgabe des roten Wahlbriefs: Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung
Alternativ können rote Wahlbriefe direkt im Bezirksamt abgegeben oder in einen offiziellen Briefkasten eingeworfen werden.
Ersatzwahlschein, plötzliche Erkrankung, fehlende Wahlbenachrichtigung
Falls die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, kann bis Samstag, den 22. Februar um 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein in der Wahldienststelle beantragt werden. Am Wahltag ist die Wahl ohne gültigen Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen nicht möglich.
Sollte die Wahlbenachrichtigung verlegt worden sein, kann auch mit einem gültigen Personalausweis gewählt werden. Bei plötzlicher Erkrankung kann die Briefwahl sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden – hierfür wird eine Vollmacht, ein ärztliches Attest und idealerweise der vorausgefüllte Antrag aus der Wahlbenachrichtigung benötigt.
Für alle Fragen steht die Wahl-Hotline unter 115 zur Verfügung.
Öffentliche Auszählung der Stimmen
Die Stimmauszählung beginnt am Wahlsonntag um 18 Uhr und ist öffentlich. Interessierte können sowohl die Auszählung der Urnenwahlstimmen als auch der Briefwahlstimmen an den zentralen Standorten beobachten. Die Wahlvorstände öffnen bereits ab 15 Uhr die roten Wahlbriefe, wobei die Stimmzettel erst ab 18 Uhr ausgezählt werden.
Änderungen im Wahlrecht beeinflussen den Wahlabend
Durch die Reform des Wahlrechts ergeben sich zwei wesentliche Änderungen:
- Kein Direktmandat mehr im Wahlkreis: Die Person mit den meisten Stimmen wird ermittelt, aber das Mandat hängt von der bundesweiten Sitzverteilung ab.
- Neue Sitzverteilung: Die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Die 630 Sitze werden nach dem bundesweiten Zweitstimmenanteil auf die Parteien verteilt.
Live-Ergebnisse und Statistiken
Ab Sonntag, 19 Uhr, können die Wahlergebnisse live unter www.wahlen-hamburg.de verfolgt werden. Detaillierte Statistiken werden nach der Feststellung des vorläufigen Ergebnisses auf Statistik Nord veröffentlicht.
Hamburg wählt – seien Sie dabei und nutzen Sie Ihr Wahlrecht!