Viele Steilshooper fragen sich, wann die dringend benötigte Modernisierung des Nahversorgungszentrums endlich beginnt. Der Senat hat nun mitgeteilt: Das Bezirksamt Wandsbek bereitet derzeit die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vor.
Der aktuelle Stand des Verfahrens
Ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Steilshoop 13 – Nahversorgungszentrum“ wurde bereits eingeleitet. Am 13. Januar 2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Allerdings steht die Dauer des Verfahrens noch nicht fest.
Eine zentrale Frage war, ob das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt durchgeführt werden kann. Die Prüfung ergab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das Verfahren soll somit entsprechend beschleunigt ablaufen.
Transparenz: Einsehbarer Durchführungsvertrag
Während des Bebauungsplanverfahrens wird ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen. Dieser Vertrag soll vor Veröffentlichung bzw. Auslegung des Planentwurfes unterzeichnet und anschließend im Transparenzportal der Stadt Hamburg einsehbar sein.
Bleiben Geschäfte und Ärzte in Steilshoop?
Viele Anwohner sorgen sich, dass während der Umbauphase Geschäfte oder gar Arztpraxen aus Steilshoop verschwinden könnten. Der Senat versichert jedoch: Durch ein schrittweises Vorgehen bei der Umsetzung soll die Nahversorgungsfunktion sowie die Gesundheitsversorgung ohne Unterbrechung erhalten bleiben. Zur zusätzlichen Absicherung strebt das Bezirksamt eine Vereinbarung mit der Vorhabenträgerin an.
Miet- und Flächengarantien für Bestandsmieter
Ob es konkrete Miet- und Flächengarantien für bestehende Geschäfte und Arztpraxen geben wird, ist derzeit noch offen. Der Senat betont jedoch, dass entsprechende Maßnahmen geprüft werden und im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden sollen.
Wann wird der Durchführungsvertrag unterschrieben?
Ein genaues Datum für die Unterzeichnung des Durchführungsvertrags gibt es derzeit nicht. Fest steht jedoch, dass darin auch Fristen für die Umsetzung des Projekts festgelegt werden. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, wird er im Transparenzportal der Stadt Hamburg öffentlich zugänglich gemacht.