Viele Eltern fragen sich derzeit, ob ihr Schulwunsch für ihr Kind erfüllt wird oder ob eine Ablehnung droht. Seit dem 6. Januar 2025 hatten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für Vorschulklassen und die erste Klasse anzumelden. Diese Anmelderunde endete am 24. Januar 2025.
Nun folgt eine Phase der Nachbearbeitung durch die Schulen. In der sechsten Kalenderwoche wird mit aussagekräftigen Anmeldezahlen gerechnet, da bis dahin noch säumige Eltern nachgemeldet werden können.
Der Entscheidungsprozess
Auf Basis der endgültigen Anmeldezahlen beginnt die Organisation der ersten Klassen und Vorschulklassen. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 42 Absatz 7 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), berücksichtigt. Dieser Paragraf legt fest, dass der Elternwunsch maßgeblich ist. Um eine optimale Verteilung zu gewährleisten, werden verschiedene Szenarien berechnet, die regelmäßig mit den Schulen abgestimmt werden. Zusätzlich fließen Stellungnahmen aus der Schulentwicklungsplanung und gegebenenfalls aus der Bauplanung in die Entscheidung ein.
Erst nach diesem aufwendigen Verfahren wird eine hamburgweite Schulplatzvergabe erstellt, die der Behördenleitung vorgelegt wird. Anschließend steht fest, wie viele Aufnahmebescheide und Ablehnungen es gibt. Nach aktuellem Planungsstand sollen diese Ergebnisse Ende März 2025 vorliegen.
Wann erhalten Eltern eine Rückmeldung?
Die Eltern können Anfang April 2025 mit einem Bescheid rechnen. Sollte der Bescheid nicht dem gewünschten Schulplatz entsprechen, haben sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Die aufwändigen Prozesse der Schulplatzvergabe haben sich bewährt: Im Jahr 2024 konnten 97 % der Erstklässler ihre Schullaufbahn an ihrer Wunschschule beginnen.