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Haushaltsausschuss bewilligt Sondermittel für den Bramfelder SV – Sanierung des Vereinsheim-Kellers rückt näher

Der Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung hat in seiner heutigen Sitzung dem Antrag des Bramfelder Sportvereins von 1945 e.V. auf Vergabe von Sondermitteln zugestimmt. Damit ist ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Sanierung des von Wasserschäden betroffenen Kellers des Vereinsheims getan.

Hintergrund des Antrags

Der Bramfelder SV hatte bereits im Oktober 2024 einen Zuschuss von 47.655 Euro beantragt, um die Sanierung des Vereinsheim-Kellers nach einem Wasserschaden durchzuführen. Der Eigenanteil des Vereins beläuft sich auf 58.255 Euro, wovon lediglich 5.300 Euro aus Eigenmitteln stammen. Weitere 52.955 Euro sollen durch Drittmittel gedeckt werden.

Bereits zuvor war der Keller saniert worden, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Nach der ersten Maßnahme traten erneut Schäden auf, weshalb eine nachhaltige Lösung erforderlich ist.

Kontroversen um Gutachten

Die Verwaltung hatte empfohlen, den Zuschuss an die Auflage zu knüpfen, ein neutrales Gutachten einzuholen. Ziel war sicherzustellen, dass die geplante Maßnahme den Schaden vollständig behebt und keine weiteren Folgekosten entstehen.

Das vorliegende Gutachten wurde von der Firma erstellt, die bereits die erste, nicht erfolgreiche Sanierung durchgeführt hatte. Diese Firma ist jedoch auf Außenarbeiten spezialisiert und bietet keine Leistungen im Innenbereich an. Der Verein verweigerte die Einholung eines neutralen Gutachtens mit Verweis auf die zusätzlichen Kosten.

Beschluss des Ausschusses

Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur folgte der Empfehlung der Verwaltung und stimmte dem Antrag zu. Die Bewilligung der Sondermittel wird jedoch mit der Bedingung verknüpft, dass ein unabhängiges Gutachten vorgelegt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die geplante Sanierung eine langfristige Lösung darstellt.

Bedeutung für den Bramfelder SV

Die Entscheidung des Ausschusses ist ein wichtiger Schritt für den Bramfelder SV, der durch die Sanierung die Nutzung des Vereinsheims optimieren und den Mitgliedern bessere Bedingungen bieten möchte. Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass Fördermittel nur unter Einhaltung bestimmter Standards gewährt werden, um eine nachhaltige Mittelverwendung zu gewährleisten.

Die abschließende Umsetzung der Maßnahme liegt nun in den Händen des Vereins, der sowohl das geforderte Gutachten als auch die Baumaßnahmen organisieren muss. Mit der Zustimmung des Ausschusses ist der Weg für die Sanierung jedoch geebnet.