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Bürokratische Entlastung: Hamburg führt XL-Gutschein für fünfstündige tägliche Kindertagesbetreuung ein

Seit dem 1. Januar 2025 profitieren Familien in Hamburg von einer entscheidenden Neuerung: Für eine Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden pro Woche werden nun XL-Gutscheine und Bewilligungsbescheide für die Kindertagespflege ausgestellt, die bis zum regelhaften Schuleintritt gültig sind. Damit entfällt für betroffene Eltern der bisher jährlich notwendige Verlängerungsantrag. Diese Maßnahme, die durch das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetzes ermöglicht wurde, entlastet sowohl Familien als auch die zuständigen Behörden erheblich.

Weniger Bürokratie, mehr Entlastung

Die Neuerung betrifft etwa ein Drittel der in Hamburg betreuten Kinder. Familien, deren Kinder täglich fünf Stunden mit Mittagessen in einer Kita betreut werden, erhalten künftig automatisch XL-Gutscheine. Für Kinder unter drei Jahren wird der XL-Krippen-Gutschein ausgestellt, der ab dem dritten Geburtstag nahtlos durch den XL-Elementar-Gutschein ersetzt wird. Auch in der Kindertagespflege gelten analoge Regelungen.

Vereinfachter Ablauf

Familien müssen keine zusätzlichen Anträge stellen, um von der neuen Regelung zu profitieren. Der Antrag für eine Betreuung erfolgt weiterhin wie gewohnt online oder mithilfe eines Formulars. Sobald die Kriterien erfüllt sind – ein Betreuungsbeginn ab dem ersten Geburtstag mit einem Umfang von bis zu fünf Stunden täglich oder 25 Stunden wöchentlich – wird der XL-Gutschein oder Bewilligungsbescheid automatisch ausgestellt. Bereits bestehende Bescheide mit einer Gültigkeit von einem Jahr bleiben zunächst bestehen und werden bei der nächsten Beantragung auf die XL-Variante umgestellt.

Begrenzte Ausweitung der XL-Gutscheine

Eine Erweiterung des XL-Gutscheins über die fünfstündige Betreuung hinaus ist aktuell nicht vorgesehen. Für Betreuungszeiten von mehr als 25 Stunden wöchentlich gelten weiterhin bedarfsabhängige Regelungen. Eltern, die während der Laufzeit ihres XL-Gutscheins eine umfangreichere Betreuung benötigen, müssen hierfür einen neuen Antrag stellen. In solchen Fällen wird der XL-Gutschein durch einen neuen Bescheid mit einjähriger Gültigkeit ersetzt.

Hintergrund und Ziel

Hamburg erfüllt bereits seit 2012 den Rechtsanspruch auf einen fünfstündigen Kitaplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr. Rund 50 Prozent der Kinder unter drei Jahren besuchen eine Krippe, und nahezu alle Kinder ab drei Jahren werden im Elementarbereich betreut. Aktuell nutzen etwa 28.000 Hamburger Kinder einen Gutschein für die fünfstündige Betreuung – dies entspricht rund 33 Prozent der betreuten Kinder.

Die Einführung des XL-Gutscheins stellt einen weiteren Schritt dar, um Familien zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Hamburg stärkt damit seine Rolle als Vorreiter in der familienfreundlichen Betreuungspolitik.