Skip to content Skip to footer

Senat hat Probleme, Freiwillige für die Wahl zu gewinnen: Unterstützung durch Behördenpersonal, aber keine Erhöhung der Aufwandsentschädigung geplant

In Hamburg stehen im Februar und März 2025 zwei wichtige Wahlen an: Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt, gefolgt von der Bürgerschaftswahl am 2. März. Doch die Vorbereitung dieser Wahlen wird durch ein bekanntes, aber gravierendes Problem erschwert: Es fehlen ausreichend Freiwillige, um die zahlreichen Wahlvorstände zu besetzen. Dies stellt den Senat vor Herausforderungen, die er mit einer Reihe von Maßnahmen zu bewältigen versucht.

Hintergrund: Freiwilligenmangel bei Wahlen

Die CDU-Fraktion hatte zuvor vorgeschlagen, die Termine der beiden Wahlen zusammenzulegen, um organisatorische Hürden zu minimieren. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der rot-grünen Koalition abgelehnt. Nun zeigt sich deutlich, wie schwierig es ist, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu mobilisieren. Der Senat plant daher, Behördenmitarbeitende zur Unterstützung heranzuziehen. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis und in Kooperation mit den Bezirksämtern.

Unterstützung durch Behördenpersonal

Um den akuten Personalmangel in den Wahldienststellen zu entschärfen, werden rund 140 Vollzeitkräfte aus verschiedenen Behörden für Aufgaben wie die Sachbearbeitung in den Wahldienststellen eingesetzt. Zusätzlich hat das Personalamt zehn Nachwuchskräfte aus dem ehemals höheren Dienst mobilisiert, die sich freiwillig für Leitungsaufgaben in den Wahldienststellen gemeldet haben. Auch Nachwuchskräfte aus dem gehobenen Dienst sollen für kurzfristige Tätigkeiten rund um die Wahltage gewonnen werden.

Ein Aufruf des Landeswahlleiters und des Leiters des Personalamts erging Ende November an die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), sich freiwillig als Wahlhelfer zu engagieren. Dieser Appell wurde in Bezügemitteilungen und Informationsschreiben an Mitarbeitende sowie Versorgungsempfänger verbreitet.

Aufwandsentschädigung: Keine drastischen Erhöhungen geplant

Die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende wird regelmäßig angepasst, um zumindest die materiellen Aufwände zu decken. Für die Bundestagswahl liegt die Entschädigung in Hamburg bereits über den bundesweit geregelten Beträgen. Für die Bürgerschaftswahl wurde die Aufwandsentschädigung durch eine Verordnung im November 2024 weiter erhöht. Eine drastische Erhöhung zur Gewinnung zusätzlicher Freiwilliger ist jedoch nicht geplant, da die Tätigkeit als Wahlhelfer als staatsbürgerliche Pflicht angesehen wird.

Kommunikationsprobleme bei der Anmeldung von Freiwilligen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Organisation der Wahlhelfervermittlung. Bürgerinnen und Bürger, die sich beispielsweise im Bezirk Wandsbek als Wahlhelfer gemeldet haben, berichten, dass sie auf Wartelisten gesetzt wurden. Dies könnte den Eindruck vermitteln, dass ausreichend Freiwillige zur Verfügung stehen – ein Trugschluss. Tatsächlich werden die Personen auf der Warteliste erst dann vermittelt, wenn die Vorsitzenden der Wahlvorstände zusätzlichen Bedarf melden. Dieses Verfahren hat sich laut Senat bewährt, kann jedoch bei den Betroffenen für Missverständnisse sorgen.