Dataport, ein zentraler IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung, hat in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in externe Dienstleistungen getätigt. Im Jahr 2020 beliefen sich diese auf 277 Millionen Euro, während sie im Jahr 2024 auf 380 Millionen Euro anstiegen. Trotz dieses Wachstums machen die externen Dienstleistungen weniger als 30 Prozent des Gesamtumsatzes von Dataport aus.
Fördermittel in Höhe von rund 11 Millionen Euro
In den letzten fünf Jahren erhielt Dataport ca. 11 Millionen Euro an Fördermitteln für diverse Projekte. Diese Förderungen wurden durch nationale und europäische Mittelgeber bereitgestellt. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten geförderten Projekte:
Projekt | Mittelgeber | Laufzeit | Mittelabrufe (€) |
---|---|---|---|
ACROSS – Dataport goes international | EU | 01.02.2021–30.04.2024 | 299.062,50 |
ErWin – Interoperabilität und Portabilität | Bund (BMBF) | 15.11.2021–14.09.2026 | 5.469.430,84 |
ITs.JOINTLY – Dezentrale Bildungsplattformen | Bund (BMBF) | 01.10.2022–30.09.2024 | 1.991.487,80 |
MERLOT – Bildungsdatenräume und Dienste | Bund (BMWi) | 01.01.2022–31.12.2024 | 1.910.195,37 |
POSSIBLE – Interoperable Datenräume | Bund (BMWi) | 01.01.2022–31.12.2024 | 961.384,65 |
ProcurDat – Einkaufsmanagement | Bund (BMBF) | 01.01.2024–31.12.2026 | 18.446,63 |
KOLIBRI – Bildung | Bund (BMBF) | 20.09.2021–16.02.2022 | 304.834,11 |
Gesamtsumme | 10.954.841,90 |
Online-Dienste für Hamburg und nachnutzende Länder
Die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erstellten Online-Dienste wurden maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Hamburgs sowie anderer Bundesländer, die diese Dienste nachnutzen möchten. Die organisatorischen Rollen des betreibenden Landes sind gemäß den Mindestanforderungen des IT-Planungsrats (Beschluss 2024/49) klar zugeordnet.
Dataport plant die Weiterentwicklung dieser Dienste in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Hierbei werden fachliche, technische und rechtliche Anforderungen berücksichtigt. Die Maßnahmen werden durch Dienstleistungsverträge geregelt, wobei der jeweilige Auftraggeber innerhalb der FHH für die Umsetzung verantwortlich ist.