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Doppelte Wahltermine für Bürgerschafts- sowie Bundestagswahl: Eine verpasste Chance für Hamburg

Am 2. März 2024 wählen die Hamburgerinnen und Hamburger eine neue Bürgerschaft. Doch statt eine pragmatische und bürgerfreundliche Lösung zu finden, hat der gestrige Verfassungsausschuss klar gemacht, dass die Bürgerschaftswahl und die vorgezogene Bundestagswahl eine Woche zuvor, am 23. Februar, nicht zusammengelegt werden sollen. Insbesondere die SPD und die Grünen haben sich im Ausschuss deutlich gegen eine Zusammenlegung positioniert, trotz der berechtigten Hinweise des Landeswahlleiters auf organisatorische Herausforderungen bei zwei getrennten Wahlterminen.

Bereits im Vorfeld hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) klargemacht, dass zwei separate Wahltermine die bevorzugte Option des Senats sind. Was als vermeintlich „offene Prüfung“ angekündigt wurde, entpuppte sich im Verfassungsausschuss als reine Taktik. Statt die realen Vorteile und Möglichkeiten einer Zusammenlegung zu diskutieren, wurden rechtliche Bedenken in den Vordergrund gerückt, die zwar existieren, aber lösbar gewesen wären. Das politische Kalkül scheint hier Vorrang vor dem Gemeinwohl gehabt zu haben.

Mehr Aufwand, weniger Wahlbeteiligung

Die Konsequenzen sind klar: Die Hamburgerinnen und Hamburger werden innerhalb einer Woche zweimal zur Wahlurne gerufen. Das wird nicht nur die Wahlbeteiligung bei der Bürgerschaftswahl voraussichtlich senken, sondern auch die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Organisatorisch bedeutet dies eine Doppelbelastung für Wahlhelfer, Verwaltung und logistische Prozesse – eine vermeidbare Herausforderung.

Die CDU kritisierte dieses Vorgehen scharf. Die SPD hat aus parteitaktischen Gründen eine einvernehmliche Lösung für eine Zusammenlegung des Wahltermins ausgeschlossen. Dabei böte eine gemeinsame Wahl am 23. Februar viele Vorteile: eine höhere Wahlbeteiligung, geringere Kosten und eine Entlastung der Organisation.

Ein verpasster Moment für die Demokratie

Die Entscheidung gegen eine Zusammenlegung wirkt nicht nur unpraktisch, sondern auch kurzsichtig. Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung sollte es oberste Priorität sein, Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an demokratischen Prozessen so einfach wie möglich zu machen. Die Verweigerung, die Termine zu kombinieren, zeigt jedoch, dass hier politische Machtspiele wichtiger waren als der Wille, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln.

Die CDU bleibt indes bei ihrer Haltung: Eine Zusammenlegung der Wahltermine wäre nicht nur sinnvoll, sondern auch machbar gewesen. Doch die Chance, ein starkes Signal für Demokratie und Bürgernähe zu senden, wurde verpasst – zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger.