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CDU-Forderung wird endlich vom Senat umgesetzt: Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde ab 2025

Nach jahrelangen Forderungen der CDU wird eine wichtige Neuerung bei der Hundesteuer ab 2025 in Kraft treten: Künftig werden Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit. Die CDU hatte sich seit Jahren für diese Änderung stark gemacht, um die besondere Rolle von Assistenzhunden im Alltag von Menschen mit Behinderungen anzuerkennen und zu unterstützen. Nun wird diese Forderung endlich vom Senat umgesetzt.

Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit

Ab 2025 wird das Halten von zertifizierten Assistenzhunden von der Hundesteuer ausgenommen. Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag unterstützt. Zu diesen Hunden zählen unter anderem Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde, Signal- und Warnhunde sowie sogenannte PSB-Assistenzhunde, die Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen helfen.

Bisher sah das Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten eines Hundes medizinisch notwendig war. Die neue Regelung geht nun weit darüber hinaus und ermöglicht es einer größeren Gruppe von Menschen mit Behinderungen, ihre Assistenzhunde steuerfrei zu halten.

Gleichstellung durch Assistenzhundeverordnung

Diese Änderung knüpft an die im Jahr 2021 eingeführte Assistenzhundeverordnung an, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, eine sogenannte Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft offiziell zertifizieren zu lassen. Um eine gerechte steuerliche Behandlung aller anspruchsberechtigten Personen zu gewährleisten, können diese zertifizierten Assistenzhunde ab 2025 auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden.

Die CDU begrüßt die Umsetzung ihrer langjährigen Forderung und sieht darin einen wichtigen Schritt zur weiteren Integration und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die Entlastung durch den Wegfall der Hundesteuer stellt eine bedeutende Erleichterung für die betroffenen Personen dar und würdigt die essenzielle Funktion von Assistenzhunden im Alltag.

Mit dieser Maßnahme werden endlich vergleichbare Bedingungen für alle Menschen mit Assistenzhunden geschaffen, was nicht nur im Sinne der Gerechtigkeit, sondern auch als Anerkennung des besonderen Beitrags dieser Tiere zu einer inklusiveren Gesellschaft gesehen wird.