Die neuesten Onshore-Windkraftanlagen erreichen eine Gesamthöhe von bis zu 240 Metern. Eine konkrete Höhenbegrenzung hat der Senat jedoch nicht festgelegt. Sollten technologische Fortschritte dies ermöglichen, sind in Zukunft noch höhere und breitere Anlagen nicht auszuschließen. Die Bundesregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verdoppelt werden, um den Klimawandel zu bremsen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Windkraft spielt dabei eine zentrale Rolle. Stadtstaaten wie Hamburg haben die Möglichkeit, mit benachbarten Flächenländern Verzichtsregelungen zu vereinbaren, um eigene Ausbauverpflichtungen zu reduzieren. Die rot-grüne Regierung in Hamburg hat jedoch bewusst darauf verzichtet und plant nun, auch in Naturschutzgebieten Windkraftanlagen zu errichten.
Der Senat hat 19 Flächen in 18 Stadtteilen identifiziert, auf denen die Anzahl der Windräder entweder erhöht oder erstmals Windräder errichtet werden sollen. Dazu zählen unter anderem Wilhelmsburg (Bezirk Mitte), Sülldorf und Rissen (Bezirk Altona) sowie mehrere Stadtteile im Bezirk Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop). Besonders stark betroffen ist der Bezirk Bergedorf, wo über 50 Prozent der neuen Windräder geplant sind, da hier viele freie Flächen zur Verfügung stehen. Geplant sind Anlagen unter anderem in Allermöhe, Ochsenwerder und Neuengamme.
Bemerkenswert ist, dass Hamburg als Stadtstaat die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu einigen, um den eigenen Beitrag zu reduzieren. Beide Länder setzen bereits intensiv auf Windenergie und hätten die Belastung für Hamburg mindern können. Der Senat hat jedoch diese Option verworfen und verfolgt die Ausbaupläne nun eigenständig. Ein weiteres kontroverses Thema ist der Bau von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten.
Die Informationsveranstaltung am 16. September 2024 markierte den Auftakt für eine „breit angelegte Beteiligung der Öffentlichkeit“. Bis zum 6. Oktober 2024 können Bürger*innen die Planungen online einsehen und sich am Prozess beteiligen. Für den Bezirk Bergedorf ist zudem eine zusätzliche Diskussionsveranstaltung am 24. September geplant.