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Bramfelder Chaussee: Absperrelemente sorgen für Kritik – Anwohner zahlen für Fehler des Bezirksamts

Die kürzlich in der Bramfelder Chaussee installierten Absperrelemente, die das unerlaubte Überfahren des Geh- und Radweges verhindern sollten, haben in der Bevölkerung für großes Aufsehen und teils harsche Kritik gesorgt. Die Maßnahme, die mit einem Kostenaufwand von rund 12.500 Euro verbunden war, wurde ohne vorherige Abstimmung mit den Anwohnern umgesetzt. Besonders brisant: Nachträglich mussten einige der Bügel entfernt werden, da mehrere Anlieger Anträge auf Gehwegüberfahrten gestellt hatten, die später genehmigt wurden. Für den Rückbau müssen die Anwohner aufkommen. Hätten man vor der Maßnahme die Anwohner gefragt, wären die Kosten nicht entstanden. 

Drei Anwohner hatten die besagten Anträge gestellt: Ein Antrag vom 22. Mai 2024 wurde bereits am 27. Mai 2024 genehmigt, während zwei weitere Anträge, die am 31. Mai 2024 eingereicht wurden, am 10. Juni 2024 genehmigt wurden. In Folge der Genehmigungen wird nun an den Stellen, wo eine Überfahrt beantragt und genehmigt wurde, der Rückbau der Absperrungen notwendig. Die bauliche Umsetzung dieser Überfahrten steht noch aus.

Besonders ärgerlich ist für die betroffenen Anwohner, dass die Kosten für den Abbau der Absperrelemente laut Bezirksamt von den Antragstellern selbst getragen werden müssen. Diese Entscheidung hat viele Bürger irritiert und für Unverständnis gesorgt. „Es ist unbegreiflich, warum die Antragsteller für die Fehler des Bezirksamts haften müssen“, äußerte sich ein verärgerter Anwohner.

Auf die Nachfrage, warum die Antragsteller für die Kosten des Abbaus aufkommen müssen, verwies der Senat lediglich auf allgemeine Informationen und Hinweise zum Ablauf und zu den Gebühren für die Beantragung von Gehwegüberfahrten. Unter anderem wurde auf die Webseite der Stadt Hamburg verwiesen, wo entsprechende rechtliche Hinweise und die Rechtsgrundlagen zu finden sind.

Viele Anwohner empfinden diese Situation als ungerecht, da die Absperrungen ohne vorherige Rücksprache installiert wurden und nun den Antragstellern die Kosten für den nachträglichen Abbau auferlegt werden. Die Diskussion um die Verantwortlichkeit des Bezirksamts und die finanziellen Folgen für die Bürger wird vermutlich noch länger anhalten.

Drucksache 22/16120