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Mehr als 1.300 Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hamburg

Im Jahr 2020 verzeichnete die Hansestadt Hamburg 1.304 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, die jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens einer Million Euro erzielten. Dies bedeutet, dass dreizehn von 10.000 Steuerpflichtigen in Hamburg als Einkommensmillionärinnen und -millionäre gelten, wie das Statistikamt Nord mitteilt. Im bundesweiten Vergleich behielt Hamburg somit seine Spitzenposition.

Obwohl die Zahl der Steuerpflichtigen im Vergleich zu 2019 um 0,9 Prozent zurückging, stieg die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre um 2,8 Prozent – ein Plus von 36 Personen. Seit 2013 nimmt ihre Zahl kontinuierlich zu. Der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte wuchs binnen eines Jahres um 4,9 Prozent oder 179,6 Millionen Euro auf insgesamt 3,86 Milliarden Euro. Auch der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhte sich um 2,0 Prozent, von 2,91 auf 2,96 Millionen Euro pro Person.

Trotz ihres geringen Anteils von nur 0,1 Prozent an allen Steuerpflichtigen entfallen auf die Einkommensmillionärinnen und -millionäre 8,0 Prozent des gesamten Einkommens in Hamburg sowie 13,9 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer. Besonders auffällig ist der Anteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieben: 72 Prozent der Millionäre erzielten solche Einkünfte, die zwei Drittel ihres Gesamteinkommens ausmachen. Zum Vergleich: Bei allen Steuerpflichtigen erzielten nur elf Prozent Einkünfte aus Gewerbebetrieben.

Insgesamt belief sich der Gesamtbetrag der Einkünfte aller 1,01 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Hamburg im Jahr 2020 auf 48,5 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte je Steuerpflichtigem stieg jedoch leicht um 0,4 Prozent auf 48.000 Euro.

Hinweise: Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung gelten als ein Steuerpflichtiger. Es wurden nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit positiven Einkünften berücksichtigt. Einkünfte aus Kapitalvermögen, die seit Einführung der Abgeltungsteuer meist direkt an der Quelle besteuert werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten.

(Quelle: Statistik Nord)