Der Senat hat beschlossen, das Tarifergebnis für den Tarifvertrag der Länder (TdL) auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Dies soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hamburg steigern. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Stellenzulagen und der Bezüge für Nachwuchskräfte ergriffen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen wird im Wesentlichen die Tarifeinigung übernommen. Dies umfasst:
- Eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro zum 1. November 2024 sowie die Anpassung weiterer dynamischer Besoldungsbestandteile (z. B. allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütung und Erschwerniszulagen).
- Eine weitere Anpassung der Grundgehälter um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025.
Zusätzlich sollen die Stellenzulagen für besonders beanspruchte Berufsgruppen in zwei Schritten zum 1. August 2025 und zum 1. August 2026 erhöht werden. Dies betrifft insbesondere die Zulagen für die Polizei, den Steuerfahndungsdienst, die Feuerwehr, die Justizvollzugseinrichtungen, die psychiatrischen Krankenhäuser sowie Beamtinnen und Beamte, die Abschiebungen durchführen. Auch die Familienzuschläge werden angepasst.
Die Bezüge für Nachwuchskräfte werden zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht. Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgt eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025.
In den Geschäftsstellen der Justiz werden rund 300 Stellen von A7 nach A8 gehoben, um ein durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts entstandenes Ungleichgewicht auszugleichen und die gestiegenen Anforderungen durch die Digitalisierung besser abzubilden.
Zudem ist eine schrittweise Anpassung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vorgesehen.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf ca. 400 Mio. Euro in den Jahren 2024 und 2025 und sind im beschlossenen Haushaltsplan-Entwurf bereits berücksichtigt. Der Gesetzentwurf wird nun der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.