Im Pezolddamm wurden kürzlich Poller installiert, was bei einigen Anwohnern Fragen aufgeworfen hat. Ich habe mal beim Senat nachgefragt.
Die Poller wurden aufgestellt, nachdem sich Anlieger über das regelwidrige Parken auf der Nebenfläche beschwert hatten. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeikommissariat hat das Bezirksamt beschlossen, die Poller zu installieren, um das ordnungswidrige Parken zu verhindern. Diese Eichenspaltpfähle wurden gemäß den Vorgaben der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) eingebaut. Die Gesamtkosten für den Einbau belaufen sich auf etwa 4.000 Euro.
Eine weitere Frage betraf die erforderliche Höhe der Poller. Generell müssen Poller, die zur Trennung von Verkehrsarten dienen, eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, wie es in den ReStra und den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen und Verkehr vorgeschrieben ist. Die im Pezolddamm installierten Eichenspaltpfähle dienen jedoch nicht der Trennung von Verkehrsarten. Sie wurden ausschließlich zum Schutz der Grünflächen entlang der Straße aufgestellt, weshalb die oben genannten Höhenvorgaben hier nicht zur Anwendung kommen.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Nebenflächen künftig frei von parkenden Fahrzeugen bleiben und das Straßenbegleitgrün geschützt wird.