Mit der Drucksache Drs. 22/15039 informiert der Senat, dass im Mönchskamp Poller gesetzt wurden, um einen Graben zu schützen. Diese Maßnahme wirft jedoch Fragen auf, da an einigen Stellen kein Graben zu finden ist.
Auf Nachfrage beim Bezirksamt wurde erläutert, dass die Eichenspaltpfähle nicht nur zum Schutz der Nebenflächen im Bereich der Gräben, sondern auch in anderen Bereichen installiert wurden. Insbesondere vor der Hausnummer Osterkirchstieg 10 seien solche Pfähle angebracht worden. Das Bezirksamt erklärte, dies diene dem Schutz der Nebenflächen.
Diese Begründung sorgt jedoch für Verwirrung. Warum die restlichen Bereiche, in denen keine Gräben vorhanden sind, ebenfalls geschützt werden müssen, bleibt unklar. Man könnte vermuten, dass es sich bei dieser Maßnahme gezielt um die Verhinderung von Parkmöglichkeiten handelt.
Die Anwohner und Besucher des Mönchskamps fragen sich nun, ob der tatsächliche Zweck dieser Poller wirklich dem Schutz dient oder ob hier nicht vielmehr Parkräume eingeschränkt werden sollen. Eine klare und transparente Kommunikation seitens der Behörden wäre wünschenswert, um das Vertrauen der Bürger zu erhalten und Missverständnisse auszuräumen.