Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer bleiben auch im Jahr 2024 unverändert. Dies bedeutet, dass die Unternehmen und Bürger der Hansestadt keine Änderungen bei den Steuersätzen erwarten müssen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird weiterhin bei 470 Prozent bleiben, eine Zahl, die seit 1996 konstant geblieben ist. Für die Grundsteuer A, die Land- und Forstwirtschaft betrifft, bleibt der Hebesatz bei 225 Prozent, während er für die Grundsteuer B unverändert bei 540 Prozent liegt. Die letzten Anpassungen der Hebesätze für die Grundsteuer fanden 2004 und 2005 statt. In Hamburg werden die Hebesätze jedes Jahr neu festgelegt.