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CDU fordert schnellere Öffentlichkeitsfahndungen bei Intensivtätern

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert eine schnellere Umsetzung von Öffentlichkeitsfahndungen bei Intensivtätern, anstatt erst nach zwei Jahren zu handeln, wie es derzeit häufig der Fall ist.

Am 25. August 2023 berichtete die „BILD“ über eine Öffentlichkeitsfahndung der Polizei nach einem Gewalttäter, der vor über zwei Jahren einen damals 18-Jährigen am U-Bahnhof Jungfernstieg schwer verletzt hatte. Ähnlich erging es einem 34-Jährigen, der im vergangenen Oktober von vier Jugendlichen in der U1 attackiert wurde. Trotz intensiver Bemühungen konnten die Strafverfolgungsbehörden früher keine Öffentlichkeitsfahndung einleiten. Dieser Zeitverlust belastet nicht nur die Opfer, sondern wirft auch Fragen zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates auf.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, fordert die CDU-Fraktion eine Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Öffentlichkeitsfahndungen. Die aktuelle Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Bildern mutmaßlicher Straftäter gemäß § 131b StPO setzt hohe Anforderungen und erfordert, dass andere Aufklärungsmethoden weniger erfolgreich oder wesentlich erschwert wären. Dies führt oft zu langwierigen Ermittlungen, bevor eine Fahndung öffentlich gemacht werden kann.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Anforderungen an § 131b StPO zu senken, indem die Kriterien der Erheblichkeit und Wesentlichkeit ersatzlos gestrichen werden. Dadurch könnten Öffentlichkeitsfahndungen schneller eingeleitet werden, was zu einer effizienteren Strafverfolgung führen würde. Eine solche Maßnahme könnte nicht nur den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch den Opfern von Straftaten zugutekommen, indem sie eine schnellere und effektivere Aufklärung von Verbrechen ermöglicht.