Während sich privat Krankenversicherte zunehmend über eine beschleunigte Erstattung ihrer Arzt- und Krankenhausrechnungen freuen können, bleibt die Beihilfebearbeitung in der Hamburger Verwaltung hinter den Möglichkeiten der Digitalisierung zurück. Moderne Softwarelösungen haben den Erstattungsprozess in der privaten Krankenversicherung (PKV) revolutioniert, während in der öffentlichen Verwaltung noch immer manuelle Prüfungen dominieren. Diese veraltete Vorgehensweise führt nicht nur zu höheren Kosten, sondern auch zu einem erhöhten Personalbedarf.
Derzeit werden in der Hamburger Verwaltung keine Anträge automatisiert und ohne manuelle Unterstützung bearbeitet, wie vom Senat bestätigt wird (22-14168). Eine vollständig automatisierte Bearbeitung wird aufgrund nicht standardisierter Abrechnungsverfahren bei den Leistungserbringern als derzeit nicht möglich angesehen. Dies führt zu einem ineffizienten Prozess, der dringend modernisiert werden muss, um Kosten zu senken und die Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Eine Teilautomatisierung stellt dabei den ersten Schritt dar, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Der Senat muss endlich an Lösungen arbeiten, um die Abrechnungsverfahren bei den Leistungserbringern zu standardisieren.
Die Hintergründe für die Unterschiede in der Gesundheitsvorsorge liegen in den unterschiedlichen Systemen für Beamte und Tarifbeschäftigte. Während Tarifbeschäftigte in der Regel von Krankenversicherungen profitieren, erhalten Beamte grundsätzlich Beihilfe. Diese Beihilfen dienen als Ergänzung zur selbst zu finanzierenden Eigenvorsorge im Krankheitsfall und basieren auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Allerdings ist das aktuelle System aufgrund seiner Komplexität und der hohen Bearbeitungskosten stark in der Kritik. Allein im Jahr 2023 betrugen die Kosten für die Beihilfebearbeitung 11,2 Millionen Euro, während 417.774 Beihilfeanträge bearbeitet wurden und eine Summe von 391.074.061,49 EUR ausgezahlt wurde (Quelle: 22/14032).
Die manuelle Bearbeitung der Beihilfe erfordert einen erheblichen personellen Aufwand und verursacht dadurch hohe Kosten. Zusätzlich gibt es in der öffentlichen Verwaltung eine Vielzahl von Regelungen zu berücksichtigen, was den Prozess weiter verkompliziert.
Insgesamt ist die Digitalisierung ein wesentlicher Treiber für die Modernisierung der Beihilfebearbeitung. Durch die Einführung digitaler Lösungen können Prozesse beschleunigt, Kosten gesenkt und die Zufriedenheit der Beihilfeberechtigten gesteigert werden. Es ist an der Zeit, dass der Senat die Herausforderungen der Digitalisierung ernst nimmt und entsprechende Maßnahmen ergreift, um die Beihilfebearbeitung zukunftsfähig zu machen.
Hintergrund:
Die Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten erstrecken sich nicht nur auf die berufliche Stellung, sondern auch auf die Art der Gesundheitsvorsorge. Während Tarifbeschäftigte in der Regel von Krankenversicherungen profitieren, erhalten Beamte grundsätzlich Beihilfe. Die Bereitstellung individueller Beihilfen basiert auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dient als Ergänzung zur selbst zu finanzierenden Eigenvorsorge im Krankheitsfall. Die vom Dienstherrn gewährte Besoldung umfasst einen Anteil, mit dem Beamtinnen und Beamte eine eigene Krankenversicherung betreiben können. Alternativ können Berechtigte, die sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, in Hamburg seit 2018 die Pauschalbeihilfe in Anspruch nehmen, bei der der Dienstherr die Hälfte der Krankenversicherungskosten der Beihilfeberechtigten übernimmt.
Dieses System, das eigentlich finanzielle Unterstützung für Gesundheitskosten darstellen soll, steht jedoch aufgrund seiner Komplexität und hohen Bearbeitungskosten zunehmend in der Kritik. Allein im Jahr 2023 betrugen die Kosten 11,2 Millionen Euro. Derzeit sind 63,32 Vollkräfte (VK) in der Beihilfesachbearbeitung tätig und verursachen Kosten von 6,7 Millionen Euro. Zum Februar 2024 sind etwa 109.500 Beihilfeberechtigte registriert. Im Jahr 2023 wurden 417.774 Beihilfeanträge bearbeitet, wobei 391.074.061,49 EUR ausgezahlt wurden.
In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden im Zuge der Antragsbearbeitung in der Beihilfe folgende Kosten verzeichnet:
2020: rd. 333,3 Mio. Euro
2021: rd. 333,5 Mio. Euro
2022: rd. 340,3 Mio. Euro
Die Herausforderung bei der Beihilfebearbeitung resultiert aus der Vielzahl der zu berücksichtigenden Regelungen. Im Vergleich zu den klaren Strukturen in der Tarifbeschäftigung gestaltet sich die Abwicklung der Beihilfe als zeitaufwendig und kostspielig. Frühere Versuche, private Versicherungsunternehmen mit der Bearbeitung zu beauftragen, scheiterten an der Komplexität des Systems und den hohen Kosten, die von den privaten Unternehmen als nicht tragbar erachtet wurden. Es wird deutlich, dass das bestehende Konstrukt der Beamtenbeihilfe einer umfassenden Überprüfung bedarf. Die Schwierigkeiten bei der Abwicklung führen nicht nur zu erheblichem Verwaltungsaufwand, sondern belasten auch die Haushalte der Länder und des Bundes. Eine Reform könnte nicht nur zu einer Effizienzsteigerung führen, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.
Zusätzlich existiert für bestimmte Berufsgruppen die Möglichkeit der (freien) Heilfürsorge, welche den Beamten eine umfassende Gesundheitsversorgung ohne bürokratische Hürden der Beihilfe ermöglicht. Im Rahmen der Heilfürsorge werden weitergehende Gesundheitsleistungen für Beamtinnen und Beamte erbracht, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen, wie beispielsweise Polizei- und Feuerwehrangehörige in Hamburg. Eine zusätzliche Eigenvorsorge im Krankheitsfall ist in diesen Fällen während der aktiven Dienstzeit nicht erforderlich. Für die freie Heilfürsorge fielen im Jahr 2023 Verwaltungskosten in Höhe von 1.582.297,19 Euro an, mit 17,19 Vollkräften in der Heilfürsorgesachbearbeitung. Es wurden 31.381 Heilfürsorgevorgänge bearbeitet, wobei die Kosten aktuell auf 22.703.395,05 EUR geschätzt werden. Rund 11.500 Beschäftigte der FHH haben Anspruch auf Heilfürsorge. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 sind nachfolgend aufgeführte Kosten angefallen:
2020: rd. 22,1 Mio. Euro
2021: rd. 23,3 Mio. Euro
2022: rd. 22,8 Mio. Euro
Im Vergleich zwischen Heilfürsorge und Beihilfe fällt auf, dass bei der Beihilfe pro Sachbearbeiter deutlich mehr Vorgänge abgearbeitet werden als bei der freien Heilfürsorge. Während bei der Beihilfe pro Sachbearbeiter 6.597,8 Fälle pro Jahr bearbeitet werden, sind es bei freier Heilfürsorge nur 1.825,53 Fälle. Das entspricht dem Dreifachen pro Sachbearbeiter.
Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Beihilferecht regelt Hamburg seit der Aufhebung der grundsätzlichen Bindung an die Grundsätze der Bundesbeihilfevorschriften im Jahr 2005 diese Rechtsmaterie eigenständig in § 80 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG). Auf dessen Grundlage werden in der Hamburgischen Beihilfeverordnung die weiteren Einzelheiten der Beihilfe bestimmt (§ 80 Abs. 11 HmbBG). Beihilfe wird als Zuschuss zu den krankheits- und pflegebedingten Aufwendungen gewährt. Grundlage sind Abrechnungen der Leistungserbringer mit den Beihilfeberechtigten. Diese erfolgen weitestgehend auf Basis bundeseinheitlicher Regelungen wie z. B. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), der Psychotherapie-Richtlinie, der durch den GKV-Spitzenverband festgesetzten Beträge für Hilfsmittel, der DRG-Fallpauschalen für Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI für Pflegeleistungen. Auch für die Ausgestaltung der Heilfürsorge liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Auf Grundlage des § 112 Abs. 3 HmbBG wird das Nähere zu Art und Umfang der Heilfürsorge durch Rechtsverordnung g