Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sind mehr als 77.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über 5.000 Nachwuchskräfte tätig, darunter Auszubildende, Anwärterinnen und Referendare, sowie dual Studierende. Im Jahr 2022 nutzten 19.936 Beschäftigte das ProfiTicket, welches durch das Jobticket abgelöst wird.
Der Senat stellt allen Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen der Stadt das Jobticket zur Verfügung. Hingegen wird das Jobticket für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung zukünftig nicht mehr angeboten.
Diese Entscheidung hatte der Senat mit hohen Investitionen und bereits gewährten Vergünstigungen begründet. Diese Begründung erscheint jedoch nicht nachvollziehbar, da auch die Beschäftigten stadteigener Betriebe Vergünstigungen erhalten und der Bund und das Land Schleswig-Holstein trotz erheblicher Investitionen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem JobTicket unterstützt, ohne dies vertraglich festzulegen. Der Bund gewährt einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von derzeit 23,28 Euro monatlich, vorausgesetzt, es besteht eine zwölfmonatige Bezugsdauer über einen entsprechenden Rahmenvertrag der Behörden mit den Verkehrsverbünden.
In Protokollen verschiedener Ausschüsse lässt sich nachlesen, dass Finanzsenator Dressel darauf hingewiesen hatte, dass die Jobtickets Teil der anstehenden Tarifverträge sein würde, und er sich persönlich dafür einsetzen werde. Doch nach Abschluss des Tarifvertrags findet sich das Jobticket nicht darin wieder.
Und das, obwohl die Fraktionen von SPD und Grünen noch im April beantragt hatten, dass sich der Senat im Kontext der Tarifverhandlungen der Länder dafür einzusetzen habe, dass allen Tarifbeschäftigten auch eine vergünstigte Variante des Deutschlandtickets angeboten werden kann (Drs. 22/ 11745).
Verkehrssenator Tjarks betonte zudem die Bedeutung von Jobtickets für den Klimaschutz und hebt hervor: „Es macht im Übrigen auch Sinn, wenn Sie eine Umsteigeoffensive wollen, dass Sie die großen Unternehmen gewinnen, ja, Deutschlandtickets, Jobtickets zu kaufen.“ (Quelle)
Im Gegensatz zu Hamburg ermöglicht das Bundesland Hessen allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kostenlos die Nutzung des Nahverkehrs. Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein müssen für das deutschlandweit gültige Nahverkehrsticket, statt 49 Euro nur 16,55 Euro im Monat bezahlen. Auch der Bund stellt seinen Beschäftigten ohne tarifvertragliche Regelung ein Jobticket zur Verfügung.
E s wäre ratsam, dass der Senat auch die Möglichkeit und Finanzierbarkeit eines Jobtickets für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung prüft.
Die derzeitige Unterscheidung des Senats in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erster und zweiter Klasse – mit zusätzlichem JobTicket für öffentliche Unternehmen, jedoch ohne für die öffentliche Verwaltung – erscheint unangemessen. Diese Praxis führt zu dem Eindruck, dass die Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen höher bewertet werden als die der öffentlichen Verwaltung. Um den Personalfehlbestand von über 4.000 Stellen zu reduzieren, muss die Attraktivität der Hamburger Verwaltung erhalten bleiben. Andernfalls könnte der Fehlbestand weiter zunehmen.