Seit dem 24. Juni 2023 gibt es eine neue Trinkwasserverordnung, die eine bedeutende Veränderung für die Trinkwasserversorgung mit sich bringt: Trinkwasserleitungen, insbesondere solche aus Blei, müssen bis spätestens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
Diese Regelung ist von großer Bedeutung für die Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung. Eigentümer von Gebäuden, in denen noch Trinkwasserleitungen aus Blei vorhanden sind, müssen nun aktiv werden. Sie sind verpflichtet, diese Leitungen zu ersetzen oder stillzulegen und das zuständige Bezirksamt darüber zu informieren. Unter bestimmten Umständen kann die Frist für diesen Austausch verlängert werden. Zum Beispiel, wenn das beauftragte Installationsunternehmen die Arbeiten aus Kapazitätsgründen nicht rechtzeitig durchführen kann, ist es möglich, beim Bezirksamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Für Trinkwasserleitungen in Privathäusern, die ausschließlich für den eigenen Gebrauch genutzt werden, kann die Frist für den Austausch oder die Stilllegung bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden. Allerdings muss auch in diesem Fall ein entsprechender Antrag beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Die Verlängerung wird nur genehmigt, wenn keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, insbesondere für schwangere Frauen und Kleinkinder. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verlängerung verfällt, wenn das Eigentum verkauft oder vererbt wird.
Neu in der Verordnung ist auch die Verpflichtung von Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsfirmen, das Bezirksamt sofort zu informieren, wenn festgestellt wird, dass Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei bestehen. Die Betreiber müssen die Verbraucher ebenfalls umgehend über die Bleiinstallation informieren.
Weitere Informationen finden Sie online auf www.hamburg.de/trinkwasser und im aktuellen Flyer „Blei in Trinkwasserinstallationen“, der auch über publikationen@justiz.hamburg.de bestellt werden kann. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.