Die CDU-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg hat angesichts einer zunehmenden Anzahl von Geldautomatensprengungen einen Antrag eingereicht, um das Problem anzugehen. Der Antrag fordert verbindliche Präventionsmaßnahmen und eine Strafverschärfung auf Bundesebene, um diese gefährliche Entwicklung einzudämmen. Die Täter, die hauptsächlich aus den Niederlanden stammen, bedrohen nicht nur die Sicherheit, sondern nutzen die Beute auch für andere Straftaten, insbesondere den Drogenhandel.
Die steigende Zahl von Geldautomatensprengungen ist nicht nur deutschlandweit, sondern auch in Hamburg zu einem alarmierenden Problem geworden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat kürzlich einen Antrag eingereicht, der darauf abzielt, dieses ernsthafte Sicherheitsproblem anzugehen. In ihrem Antrag fordert die Fraktion verbindliche Präventionsmaßnahmen und eine Strafverschärfung, um dieser gefährlichen Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Im Jahr 2022 erreichte die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Deutschland einen beunruhigenden Höhepunkt. Laut den Landeskriminalämtern gab es bundesweit fast 500 versuchte oder vollendete Sprengungen, wobei Niedersachsen zu den am stärksten betroffenen Regionen zählt. Auch Hamburg blieb von dieser Kriminalität nicht verschont. Im vergangenen Jahr wurden allein in der Umgebung der Stadt etwa 10 Geldautomaten gesprengt.
Die Situation hat sich auch im Jahr 2023 nicht verbessert. Nach Angaben der ARD hat sich die Anzahl der Geldautomatensprengungen deutschlandweit auf hohem Niveau gehalten. Besonders besorgniserregend ist, dass die Täter oft sehr jung sind und oft marokkanische Wurzeln haben. Sie sind jedoch nur die ausführenden Teile einer breiteren kriminellen Maschinerie, die ihre Beute hauptsächlich in andere Straftaten, insbesondere im Drogenhandel, investiert.
Besonders besorgniserregend ist das skrupellose Vorgehen der Täter. Während zu Beginn Gas verwendet wurde, um die Automaten zu sprengen, setzen die Täter laut Bundeskriminalamt mittlerweile in mehr als zwei Dritteln der Fälle Sprengstoff ein, was zu noch verheerenderen Schäden an den Gebäuden und der Umgebung führt. Darüber hinaus werden Menschenleben gefährdet.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat bereits mit der Drs. 22/11288 den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für wirksame Präventionsmaßnahmen einzusetzen. Leider wurde dieser Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 29. März 2023 abgelehnt. Dies war eine verpasste Gelegenheit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die Bevölkerung vor weiteren Sprengungen zu schützen.
Die Täter stammen hauptsächlich aus den Niederlanden, wo erfolgreiche Präventionsmaßnahmen die Sprengungen weitgehend eingedämmt haben. In den Niederlanden wurde eine spezielle Technik entwickelt, bei der die Geldbündel in der Geldkassette des Geldautomaten verklebt oder eingefärbt werden, um sie unbrauchbar zu machen. Dies zeigt, dass effektive Präventionsmaßnahmen dringend erforderlich sind.
Obwohl im November 2022 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein bundesweiter „Runder Tisch“ zu Geldautomatensprengungen einberufen wurde, führte dies bisher nur zu freiwilligen Maßnahmen und nicht zu gesetzlichen Verpflichtungen der Betreiber.
Die CDU-Fraktion fordert daher den Senat auf, sich auf Bundesebene für verbindliche gesetzliche Präventionsmaßnahmen einzusetzen, die in Zusammenarbeit mit Vertretern der Bankenverbände und der Kredit- und Versicherungswirtschaft entwickelt und zügig umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte eine Strafverschärfung im Strafgesetzbuch für Geldautomatensprengungen zeitnah in Betracht gezogen werden. Dies ist notwendig, um die besondere Gefährlichkeit dieser Taten angemessen zu sanktionieren und potenzielle Täter wirksamer abzuschrecken.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Stadt Hamburg und die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und diese skrupellosen Verbrechen zu bekämpfen. Die CDU-Fraktion erwartet, dass der Senat bis zum 29. Februar 2024 über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen Bericht erstattet, um die Bürger über die getroffenen Schutzmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten.