Bramfeld-Nord steht vor einer Veränderung! Das Bezirksamt Wandsbek hat mit der BV-Drucksache 21-7867 die Einleitung eines sektoralen Bebauungsplanverfahrens für Bramfeld 74 (Haidlandsring) vorgeschlagen. Hier sollen bis zu fünf Vollgeschosse entstehen. 📑 Mir ist es wichtig Sie frühzeitig zu informieren!
Planungskonzept
Das Planungskonzept für Bramfeld 74 sieht derzeit vier Baufelder vor, die sich in ihrer Höhenentwicklung und dem vorhandenen Bestand unterscheiden:
- Nördlich, westlich und südlich des Haidlandsringes sollen Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen entstehen, wobei der überwiegende Bestand gegenwärtig aus zwei bis drei Vollgeschossen besteht.
- Östlich des Haidlandsringes sind Gebäude mit vier bis zu fünf Vollgeschossen geplant, während der Bestand derzeit drei bis vier Vollgeschosse aufweist.
- Westlich des Bramfelder Drifts soll weitgehend bestandsgemäß mit bis zu neun Vollgeschossen gebaut werden.
- Nördlich des Haidlandsweges sind Gebäude mit drei Vollgeschossen vorgesehen, wobei der Bestand ein bis zwei Vollgeschosse aufweist.
Im Plangebiet ist voraussichtlich eine Geschossflächenzahl (GRZ) von 0,4 geplant, die als Orientierungswert für die Begrenzung der GRZ gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dient.
Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf
Das vorgesehene Plangebiet erstreckt sich über die Flurstücke 4257, 8834, 8740, 8741, 9449, 9450, 8171, 3311, 3312, 3313, 3318, 3327 sowie 3328 der Gemarkung Bramfeld im Stadtteil Bramfeld, Ortsteil 515, im Bezirk Wandsbek. Es wird im Westen durch eine Kleingartensiedlung und im Norden durch eine Grünanlage begrenzt. Die östliche Begrenzung wird durch die Bramfelder Drift und die südliche durch den Haidlandsweg gebildet.
Das Plangebiet fällt in den Geltungsbereich des Baustufenplans Bramfeld von 1955. Dieser sieht für den überwiegenden Teil des Plangebiets eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise (W 1 o) vor, während im südlichen Bereich entlang des Haidlandsweges zweigeschossiges Wohnen in offener Bauweise (W 2 o) festgesetzt ist. Ein kleiner Teilbereich auf den Flurstücken 9450 und 9449 ist im Osten ebenfalls als W 2 o festgesetzt. Darüber hinaus soll eine Teilfläche des Teilbebauungsplans 392 aufgehoben werden, der unter anderem nicht mehr benötigte Straßenflächen regelt.
Ein Städtebaulicher Vertrag wird in Erwägung gezogen, um unter anderem geförderten Wohnungsbau mit der Planungsbegünstigten BDS zu vereinbaren.
Das „Sektorale Bebauungsplanverfahren“ wurde 2021 mit dem Bauland-Mobilisierungsgesetz als § 9 Absatz 2 d in das BauGB aufgenommen. Dieses Verfahren dient der Schaffung von Wohnraum im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB oder in Gebieten mit übergeleitetem, altem Planrecht (vgl. § 246 Absatz 6 BauGB) und ist auf wenige Festsetzungen beschränkt. Daher ist dieses Instrument weniger komplex als das klassische, vollumfängliche Bebauungsplanverfahren. In Bereichen, die nicht durch dieses einfache Bebauungsplanverfahren geregelt sind, gilt weiterhin das bestehende Planrecht.
Der Bebauungsplan Bramfeld 74 soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Da die festgelegte GRZ voraussichtlich eine Gesamtgrundfläche von 20.000 qm übersteigt, wird eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu klären.
Insgesamt wird vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 gemäß § 9 Abs. 2 d BauGB einzuleiten und am 29.01.2024 eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.