In den Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne hat es in den letzten Monaten zahlreiche Bauanträge gegeben, die die Errichtung von Wohngebäuden mit mindestens einer Nutzungseinheit (WE) betrafen. Diese Bauanträge wurden gemäß den verschiedenen Verfahren der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bearbeitet und genehmigt.
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Übersicht über die genehmigten Anträge, wobei aus Datenschutzgründen die genauen Hausnummern nicht genannt werden. Der Senat hat diese mit Drucksache 22/13239 mitgeteilt.
- 63 HBauO – Grootmoortwiete
In der Grootmoortwiete wurde ein Bauantrag nach § 63 HBauO genehmigt. Dieser betrifft die Errichtung von insgesamt 1 Wohnungseinheit (WE).
- 61 HBauO – Quittenweg
Am Quittenweg wurde ein Bauantrag nach § 61 HBauO genehmigt, der den Bau von 1 Wohnungseinheit (WE) vorsieht.
- 61 HBauO – Pezolddamm
Auf dem Pezolddamm wurden nach § 61 HBauO 4 WE genehmigt.
- 62 HBauO – BernerHeerweg
Der BernerHeerweg verzeichnet einen größeren Bauantrag nach § 62 HBauO mit insgesamt 39 Wohnungseinheiten (WE).
- 61 HBauO – Arnikastieg
Am Arnikastieg wurden 7 WE genehmigt, und zwar nach § 61 HBauO.
- 63 HBauO – Mandelweg
Im Mandelweg wurde ein Bauantrag nach § 63 HBauO genehmigt, der die Errichtung von 2 WE vorsieht.
- 63 HBauO – Wichelkamp
Ein weiterer Antrag nach § 63 HBauO betrifft den Wichelkamp und beinhaltet 1 WE.
- 63 HBauO – Kuckucksweg
Am Kuckucksweg wurden nach § 63 HBauO 4 WE genehmigt.
- 61 HBauO – Sandstücken
Der Bauantrag für das Grundstück Sandstücken wurde nach § 61 HBauO genehmigt und umfasst 3 WE.
- 61 HBauO – Hildeboldtweg
Der Hildeboldtweg verzeichnet ebenfalls einen Bauantrag nach § 61 HBauO, der die Errichtung von 1 WE beinhaltet.
- 61 HBauO – Rönkkoppel
Zuletzt wurde in der Rönkkoppel ein Bauantrag nach § 61 HBauO genehmigt, der 3 WE umfasst.
Es ist wichtig anzumerken, dass aus Datenschutzgründen die genauen Hausnummern nicht genannt werden. Dies dient dazu, die Privatsphäre der Bauherren zu schützen und einen Rückschluss auf sie zu verhindern.