Die Einrichtung der Baustellenrichtungsfläche auf der Fuchswiese ist in der planfestgestellten Ausdehnung derzeit ab Januar 2024 vorgesehen. Die Inanspruchnahme wird grundsätzlich bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn-Linie U5 andauern. Diese Entwicklungen werfen jedoch Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Baumfällungen und die ordnungsgemäße Entwässerung der Baustelleneinrichtungsflächen.
Baumfällungen und Bedenken:
Die Frage, ob Bäume auf der Fuchswiese gefällt werden müssen, hat wiederholt Diskussionen hervorgerufen. Der Senat hat jedoch klargestellt, dass keine Baumfällungen auf der Fuchswiese geplant sind. Dennoch geht aus den Planfeststellungsunterlagen hervor, dass im Bereich der Zufahrt von der Heukoppel aus Baumfällungen erforderlich sind, wie in der Senatsdrucksache 22/12630 erläutert wird.
Entwässerung und Umweltauswirkungen:
Die ordnungsgemäße Entwässerung der Baustelleneinrichtungsflächen ist von großer Bedeutung, um potenzielle Überschwemmungen zu verhindern und die Auswirkungen auf anliegende Grundstücke zu minimieren. Das U-Bahn-Bauprojekt soll keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben, insbesondere in Bezug auf die Entwässerung. Bisher seien keine Maßnahmen erkennbar, die zu Beeinträchtigungen führen könnten.