Ansiedlung von Wölfen. Die späte Umsetzung der Förderrichtlinie zur Absicherung von Weidetieren vor Wolfsangriffen ruft Kritik hervor.
Die Landwirtschaft in Hamburg hat sich traditionell auf die tierhaltende Praxis mit einer starken Ausrichtung auf extensive Weidehaltung spezialisiert. Diese nachhaltige Weidewirtschaft trägt nicht nur zum Wohl der Nutztiere bei, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle in der Erhaltung der Biodiversität von Pflanzenbeständen. Darüber hinaus ist sie ein bedeutendes Kulturgut, wie beispielsweise in der Wanderschäferei. Die Weidewirtschaft wird sowohl aus Sicht des Naturschutzes als auch aus landwirtschaftlicher Perspektive als unverzichtbar angesehen und erhält finanzielle Unterstützung durch Programme wie die Sommerweidehaltung.
In jüngster Zeit hat sich im Sachsenwald an der Grenze zu Schleswig-Holstein ein Wolfspaar niedergelassen, und es ist wahrscheinlich, dass sich bald ein Wolfsrudel etablieren wird. Angesichts der Tatsache, dass Wölfe große Territorien durchstreifen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie auch das Hamburger Gebiet betreten könnten.
Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, die heimischen Weidetiere vor Angriffen durch Wölfe zu schützen. Der Hamburger Senat hat deshalb die Entwicklung einer Förderrichtlinie in Angriff genommen, die Investitionen zur Abwehr wolfsbedingter Schäden unterstützen soll. Geplante Fördermaßnahmen umfassen den Erwerb und die Installation schützender Zäune, Vorrichtungen wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden sowie die Einrichtung von Untergrabenschutz und nächtlichen Schutzeinrichtungen (22/12603). Allerdings ist die Umsetzung dieser Maßnahmen unverständlicherweise viel zu spät erfolgt. Der Senat hätte schon viel früher handeln müssen, um die Tierhaltung in Hamburg angemessen zu schützen.
Angesichts der erwarteten jährlichen Anzahl von etwa 10 Förderanträgen mit einem finanziellen Rahmen von jeweils 20 bis maximal 30 Tausend Euro wäre es angebracht gewesen, diese Förderrichtlinie rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Die geplanten Umschichtungen von Finanzmitteln aus der Produktgruppe 296.11 „Agrarwirtschaft“ in die Sonstigen Investitionen des Bereichs der Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten im Jahr 2023 sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch bedauerlicherweise wird aufgrund des späten Starttermins des Förderprogramms erst in der zweiten Jahreshälfte 2023 mit einer Umsetzung zu rechnen sein. Dies könnte zu einem geringeren Förderbetrag im selben Jahr führen.
Es ist unerlässlich, dass der Senat umgehend handelt, um den Schutz der Weidetiere vor Wolfangriffen zu gewährleisten. Die Landwirte und Tierhalter in Hamburg dürfen nicht im Stich gelassen werden. Es ist dringend erforderlich, dass die finanzielle Unterstützung zeitnah zur Verfügung steht, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit der tierhaltenden Landwirtschaft zu gewährleisten.