In Hamburg haben bereits 540 Bürgerinnen und Bürger Anträge auf die Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags gestellt. Die Anträge sind das Resultat des neuen Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung, welches ab dem 1. November offiziell in Kraft tritt. Dieses Gesetz soll es Menschen erleichtern, ihre geschlechtliche Identität frei und selbstbestimmt zu leben und ihre Dokumente entsprechend anzupassen.
Bereits seit August können Personen ihre Anträge auf Änderung beim Standesamt einreichen. Die höchste Anzahl von Anträgen verzeichnen dabei die Standesämter in den Stadtteilen Nord und Mitte, die jeweils 105 Anträge erhielten. In Altona gingen 103 Anträge ein, gefolgt von Eimsbüttel mit 82, Wandsbek mit 68, Harburg mit 49 und Bergedorf mit 30 Anträgen.